Autobahn-Vignette 2001
Nicht vergessen! Ab dem 1. Februar 2001 ist für die Benützung der Nationalstrassen die neue Vignette erforderlich.
Gemäss der Verordnung über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen müssen Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von je 3,5 t die auf Nationalstrassen verkehren, mit einer gültigen Vignette versehen sein.
Ab dem 1. Februar 2001 müssen die vorerwähnten Fahrzeugkategorien die auf dem Nationalstrassennetz verkehren mit der Vignette 01 versehen sein. Die Vignette kostet 40 Franken und kann bei den Poststellen und vielerorts auch bei Tankstellen bezogen werden.
Wie bereits in den letzten Jahren, wird die Kantonspolizei keine Jagd auf die Vignettensünder machen. Es erfolgen lediglich Verzeigungen im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit.