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Aargau: Wühlmauskontrolle

6 Führerausweisentzüge wegen Fahren in angetrunkenem Zustand und weitere 16 Anzeigen gegen das Strassenverkehrsgesetz, dies das Ergebnis der nächtlichen Wühlmauskontrolle.


In der Nacht von Freitag, 08. März 2002 auf Samstag, 09. März 2002 wurde eine sogenannte dezentrale Wühlmauskontrolle mit Standorten in Menziken und Gränichen sowie in Muri und Wohlen durchgeführt.
In der Zeit von 23:30 Uhr bis 02:45 Uhr unterzogen 16 im Einsatz stehende Beamte der Kantonspolizei 265 Fahrzeuge und deren Insassen einer nähren Kontrolle. Bei fünf Fahrzeuglenker und einer Fahrzeuglenkerin verlief der durchgeführte Alcotest positiv, was die Anordnung von Blutproben und somit dem Entzug der Führerausweise zur Folge hatte. Ein 14-jähriger Bursche hat den Fahrzeugschlüssel zum Personenwagen seiner Mutter an sich genommen und mit seinem 16-jährigen Kollegen das Fahrzeug zum Gebrauch entwendet, wobei der Personenwagen vom 16-jährigen Jugendlichen bei der Kontrolle gelenkt wurde. Weiter mussten 15 Personen wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (Nichttragen Sicherheitsgurten, Nichtmitführen der Ausweise usw.) zur Anzeige gebracht werden. Eine Person trug Marihuana auf sich, was eine Anzeige wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel nach sich zog.