Aargau: Häusliche Gewalt
Innert den letzten 24 Stunden mussten sich die Kantonspolizei Aargau und Gemeindebehörden mit vier Fällen von häuslicher Gewalt befassen.
Die häusliche Gewalt hat die Leute sensibilisiert und hat Auswirkungen auf die Arbeit der Kantonspolizei und der Gemeindebehörden im Aargau.
Während den letzten 24 Stunden musste sich die Kantonspolizei Aargau mit vier Fällen von häuslicher Gewalt befassen. Dabei wurden drei Frauen von ihren Ehemännern geschlagen und gewürgt. Waren in zwei Fällen persönliche und familiäre Schwierigkeiten die Gründe für das Verhalten der Männer führte im dritten Fall der übermässige Alkoholkonsum zur Auseinandersetzung. Im vierten Fall wurde eine Tochter von ihrem Vater geschlagen, da er mit der Freundschaft seiner Tochter nicht einverstanden war.
In allen Fällen rückte die Kantonspolizei Aargau vor Ort aus. Sie nahm sich den beteiligten Personen an und zog zur Klärung der Verhältnisse Gemeindebehördemitglieder und Personen aus dem persönlichen Umfeld bei. Eine Frau musste wegen einer Hirnerschütterung in Spitalpflege verbracht werden. Für alle anderen Frauen konnten vorübergehende Aufenthaltsorte gefunden werden und die Sozialdienste der Gemeinde werden weitere Massnahmen prüfen.
Der Ehemann der ins Spital eingelieferten Ehefrau wurde auf Verfügung des zuständigen Bezirksamtes wegen Körperverletzung inhaftiert. Die anderen drei Männer wurden und konnten nicht in Untersuchungshaft genommen werden, da die Opfer auch nach der Vorsprache der Polizei und Regelung der Situation durch die Gemeindebehörden keine Strafanträge wegen Tätlichkeit oder Körperverletzung stellten.