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Aargau: Fasnacht und Alkohol

Die Zeit der Fasnacht ist angebrochen und es gilt auch hier: ″Wer fährt trinkt nicht – wer trinkt fährt nicht″!


Die Zeit der Fasnachtsanlässe ist angebrochen. Gelegentlich fliesst bei solch geselligen Veranstaltungen auch Alkohol. Es gilt deshalb Folgendes zu berücksichtigen:
1. Schon in kleinen Mengen genossen schränkt Alkohol die Reaktionsfähigkeit erheblich ein.
2. Das Fahren in angetrunkenem Zustand erhöht die Gefahr eines Unfalles beträchtlich.
Deshalb rät die Polizei allen Fahrzeuglenkenden:
- Gute Stimmung soll nicht vom Alkoholpegel abhängen.
- Denken Sie an mögliche Folgen von Fahren in angetrunkenem Zustand: Hohe Bussen, fehlende Mobilität bei einem Führerausweisentzug, Verlust der Arbeitsstelle wegen fehlender Fahrberechtigung, Regress von Versicherungen, usw. - Versuchen Sie eine angetrunkene Person vom Autofahren abzuhalten.
- Benützen Sie öffentliche Verkehrsmittel und Taxis!
- Der Slogan "Wer fährt trinkt nicht - wer trinkt fährt nicht!" gilt jederzeit - nicht nur während der Fasnachtszeit!
Übrigens:
Was viele Fahrzeuglenker/innen sich nicht bewusst sind: Nach reichlichem Alkoholkonsum kann man auch am Folgetag noch angetrunken sein. Der Alkoholbbau im Blut beträgt erfahrungsgemäss lediglich zirka 0.1 - 0.15 ‰ pro Stunde.
Die Polizei wünscht allen eine vergnügliche Fasnachtszeit und eine unfallfreie Fahrt.