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Aargau: Ermittlungsverfahren gegen einen

Die Ermittlungen gegen den Bankräuber, der am 10. Mai 2002 in Kölliken festgenommen werden konnte, sind abgeschlossen. Ihm konnten weitere Raubüberfälle auf Banken und Poststellen in den Kantonen Aargau und Solothurn nachgewiesen werden.


Bekanntlich konnte am 10. Mai 2002, bei einem bewaffneten Raubüberfall auf die Interregio Bank in Kölliken, der Täter beim Verlassen der Bank festgenommen werden. Der 35-jährige Schweizer, mit Wohnsitz im Kanton Solothurn, wurde damals auf Verfügung des Bezirksamtes Zofingen zur Durchführung eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen.
Im Laufe der Ermittlungen gestand er, weitere bewaffnete Raubüberfälle begangen zu haben, 3 im Kanton Aargau, wovon 2 Versuche, und 3 im Kanton Solothurn.
Bei den vor dem 10. Mai 2002 im Kanton Aargau begangenen Straftaten handelt es sich um den versuchten Raubüberfall auf die Interregio Bank in Gränichen vom 11. Juli 2000, den vollendeten bewaffneten Raubüberfall auf die selbe Bank vom 18. April 2001 sowie einen versuchten Raubüberfall vom 7. Mai 2002 auf die Interregio Bank in Kölliken, wobei er sein Vorhaben noch vor dem Betreten der Bank abgebrochen hat.
Bei den im Kanton Solothurn begangenen Delikten handelt es sich um die 2 Raubüberfälle auf die Poststelle Däniken vom Mai und Juli 2000 und um den Raubüberfall auf die Raiffeisenbank Lostorf-Obergösgen vom Dezember 2001.
Die Beute aus all diesen Überfällen beläuft sich auf 136'000 Franken. Die Tatsache, dass er all das Geld aufgebraucht hatte, veranlasste ihn zum Raubüberfall auf die Interregio Bank in Kölliken vom 10. Mai 2002, wobei er dann verhaftet werden konnte.
Das Motiv für die Raubüberfälle war reine Geldnot. Die vor wenigen Jahren von ihm gegründete Computerfirma lief nämlich so schlecht, dass diese Einnahmen für den Lebensunterhalt nicht mehr ausreichten. So kam er auf die verhängnisvolle Idee, seine finanzielle Lage durch Raubüberfälle auf Poststellen und Banken zu verbessern.
Er befindet sich weiterhin in Haft und wird sich für die begangenen Straftaten zu gegebener Zeit vor dem Richter verantworten müssen.