Aarau: Gegen Einbrecher ermittelt
Zwei Männern aus Serbien Montenegro konnten insgesamt fünf massive Einbruchdiebstähle mit einem Deliktsbetrag von über 1 Mio. Franken und einem Sachschaden von 382'000 Franken nachgewiesen werden. Sie befinden sich weiterhin in Haft.
Wie damals berichtet, konnten in der Nacht zum
18. Oktober 2005 in Aarau zwei Einbrecher bei einem Einbruchdiebstahl in die Uhren- und Schmuckabteilung des Warenhauses Manor in flagranti festgenommen werden. Die beiden Männer im Alter von 32 Jahren, beide aus Serbien Montenegro und ohne Wohnsitz in der Schweiz, wurden auf Verfügung des Bezirksamtes in Untersuchungshaft genommen. Es bestand der Verdacht, dass das Duo auch mit früheren Einbruchdiebstählen in die Manorfiliale in Verbindung stehen dürften, wurde doch die Filiale Aarau seit 2004 bereits drei Mal auf gleiche Art und Weise von Einbrechern heimgesucht.
In der Folge wurde der Ermittlungsdienst der Kriminalpolizei im Polizeikommando mit der Durchführung eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens beauftragt. Schlussendlich konnten ihnen zusätzlich die Einbruchdiebstähle in die Manorfiliale in Aarau vom 9.12.04, 27.01.05, 19.4.05 sowie ein Einbruchdiebstahl in eine Manorfiliale vom 13.06.05 in Zürich nachgewiesen werden. Der gesamte Deliktsbetrag beläuft sich auf 1'300'000 Franken, während der angerichtete Sachschaden 382'000 Franken beträgt.
Das Diebesgut, Uhren und Schmuck, wollen sie jeweils einem ihnen nicht näher bekannten Mann in Zürich übergeben haben, der ihnen auch die Einbruchobjekte zugewiesen habe. Dieser soll ihnen zudem die Autos besorgt und sie für all die Einbruchdiebstähle mit insgesamt 17'000 bzw. 14'000 Franken entlöhnt haben. Nach jeder Tat haben sie sich ins Ausland - in der Regel nach Frankreich - abgesetzt, um dann später für die nächste Tat wieder in die Schweiz einzureisen. Leider gelang es nicht, den angeblichen Organisator und zugleich Abnehmer des Diebesgutes in Zürich zu ermitteln.
Die beiden Männer befinden sich weiterhin in Haft und werden sich zu gegebener Zeit vor dem Richter zu verantworten haben.