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Aarau: Aktion Fussgängerstreifen abgeschlossen

Die Aktion hat gezeigt, dass sich die VerkehrsteilnehmerInnen - ob mit Fahrzeug oder zu Fuss - mehrheitlich korrekt verhalten. In einigen Fällen mussten Belehrungen oder Verwarnungen ausgesprochen werden. Verzeigungen gab es wenige und dies nur in krassen Fällen.


In der Zeit vom 06. - 17. November 2000 wurden durch die Mobile Verkehrspolizei und die Bereitschaftspolizei im ganzen Kantonsgebiet zentralisierte Kontrollen, teils mit neutralen Videofahrzeugen, an Fussgängerstreifen vorgenommen. Gleichzeitig wurde neben dem Verhalten am Fussgängerstreifen auch die Fahrzeugbeleuchtung an Velos, Motorfahrrädern und Motorfahrzeugen überprüft.

Die VerkehrsteilnehmerInnen, ob motorisiert oder nicht, verhielten sich mehrheitlich korrekt. Obwohl das Wirken der Polizei vor allem auf Prävention ausgelegt war, mussten 6 FahrzeuglenkerInnen wegen Missachtung des Vortritts am Fussgängerstreifen verzeigt und 13 FahrzeuglenkerInnen verwarnt oder belehrt werden. Wegen falschem Verhalten wurden 12 FussgängerInnen verwarnt oder belehrt.
Zudem musste eine geringe Anzahl Mofa- und FahrradlenkerInnen wegen Fahren ohne Licht mit einer Ordnungsbusse belegt werden.