Revision des Strassengesetzes – Start öffentliche Anhörung
Öffentliche Anhörung dauert vom 26. Juni bis 28. September 2020
Das bestehende Strassengesetz vermag die heutigen Anforderungen inhaltlich nicht mehr in allen Teilen zu erfüllen, ist formal veraltet und soll deshalb revidiert werden. Kernpunkt der Revision ist die Neuregelung der Gemeindebeiträge an den Bau und den Unterhalt der Innerortsstrecken der Kantonsstrassen; diese werden neu einheitlich auf 35 Prozent festgesetzt. Die Gemeinden werden insgesamt jährlich um 12,1 Millionen Franken entlastet. Der Ertragsausfall in der Strassenrechnung wird durch die Agglomerationsbeiträge des Bundes kompensiert. Die öffentliche Anhörung zur Revision des Strassengesetzes dauert vom 26. Juni bis am 28. September 2020.