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Revision Polizeigesetz

Aarau, 5. März 2020 - Der Regierungsrat hat, gestützt auf das Ergebnis der Anhörung, die Botschaft mit einzelnen Anpassungen zum Polizeigesetz zur ersten Beratung an den Grossen Rat verabschiedet. Die vorgesehenen Änderungen des Polizeigesetzes und die vorgeschlagenen Fremdänderungen sollen am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Das Polizeigesetz hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. In einigen Bereichen jedoch sind die Voraussetzungen für das polizeiliche Handeln zu wenig klar geregelt. Zudem besteht Anpassungsbedarf im Bereich des Bedrohungsmanagements und des Rechtsschutzes. Deshalb soll das Polizeigesetz revidiert werden.

An der Medienkonferenz informierten Regierungsrat Dr. Urs Hofmann, Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres, und Oberst Dr. Michael Leupold, Polizeikommandant Kantonspolizei Aargau.

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