Hauptmenü

Archiv

Medienkonferenz "Steuergesetzrevision 2025 und Steuergesetzrevision Nachvollzug Bundesrecht"

Der Regierungsrat eröffnet die Anhörung zur Steuergesetzrevision 2025 und präsentiert damit bereits den ersten Schritt zur Umsetzung der im März 2023 vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie. Die Revision sieht eine Reduktion der Vermögenssteuern und die Erhöhung von Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten sowie für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten vor. Ferner wird eine Senkung bei der Gewinnsteuer für Vereine und Stiftungen vorgeschlagen. Eine zweite Steuergesetzrevision betrifft den Nachvollzug von Bundesrecht. Dabei handelt es sich um Änderungen im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, welche zwingende Anpassungen im kantonalen Steuergesetz verlangen.

Um dieses Video anzusehen, benötigen Sie einen aktuellen Browser sowie aktiviertes JavaScript in Ihrem Browser.