Tripartite Kommission
Aarau, 22. April 2014 – Die Tripartite Kommission (TPK) beurteilt Fragen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Die TPK zieht eine Zwischenbilanz über ihre Tätigkeit sowie die Ergebnisse der letzten fünf Jahre.
Die Tripartite Kommission beschliesst jährlich die so genannten Fokusbranchen, in denen das Amt für Migration und Integration flächendeckende Arbeitsmarktbeobachtungen bei Schweizer Arbeitgebern mit Betriebsstätten im Kanton Aargau durchzuführen hat. Sie legt die orts-, branchen- und berufsüblichen Löhne fest und führt Verständigungsverfahren mit in- und ausländischen Unternehmen durch.