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Start Anhörung Totalrevision Spitalgesetz

Aarau, 25. Oktober 2018 - Der Regierungsrat eröffnete die Anhörung zur Totalrevision des Spitalgesetzes, welche auf den 1. Juli 2020 in Kraft treten soll. Es werden Handlungsspielräume geschaffen und Massnahmen zur Kostendämpfung vorgesehen. An der Medienkonferenz informierten Regierungsrätin Franziska Roth (Departement für Gesundheit und Soziales DGS) und Barbara Hürlimann (Abteilungsleiterin Gesundheit DGS).

Auf nationaler Ebene erfolgten in jüngster Vergangenheit grössere Gesetzesanpassungen im Bereich der Spitalversorgung. So wurde im Jahr 2007 das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) teilrevidiert. Die per 1. Januar 2012 umgesetzte neue Spitalfinanzierung hat grossen Einfluss auf die kantonale Gesundheits- und Spitalversorgung und insbesondere deren Finanzierung. Auch in naher Zukunft ist mit Anpassungen auf nationaler Ebene zu rechnen.

Neben dem geänderten Finanzierungssystem tragen Faktoren wie der medizinische Fortschritt, die veränderte Altersstruktur der Bevölkerung und die erhöhte Nachfrage nach Gesundheitsleistungen zu den stetig steigenden Gesundheits- und Spitalkosten bei.

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