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Start Anhörung zur Anpassung der steuerlichen Liegenschaftsbewertung

Bei der steuerlichen Liegenschaftsbewertung des Kantons Aargau besteht ein bundesrechtlich ausgewiesener Handlungsbedarf. Mit einem neuen Schätzungsmodell wird die Rechtskonformität bei der Eigenmietwert- und Vermögensbesteuerung wiederhergestellt.

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