Start Anhörung zur Anpassung der steuerlichen Liegenschaftsbewertung
Bei der steuerlichen Liegenschaftsbewertung des Kantons Aargau besteht ein bundesrechtlich ausgewiesener Handlungsbedarf. Mit einem neuen Schätzungsmodell wird die Rechtskonformität bei der Eigenmietwert- und Vermögensbesteuerung wiederhergestellt.