"Covid-19-Pandemie; Finanzhilfen für Wirtschaft, Kultur und Sport; Verpflichtungs- und Nachtragskredite" vom 2. Dezember 2020
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 125 Millionen Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie im Kanton Aargau. Die Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen erfolgt gemäss der vom Bundesrat am 25. November 2020 verabschiedeten Covid-19-Härtefallverordnung. Die unter die Härtefallregelung fallenden Unternehmen können per 3. Dezember 2020 Gesuche einreichen. Im Kultur- und Sportbereich unterstützt der Kanton die betroffenen Akteure, Vereine und Institutionen bei der Beanspruchung der Bundesmassnahmen. Die Vergabe der Unterstützungsgelder erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kommission für Aufgaben- und Finanzplanung (KAPF) die beantragte Ermächtigung zur Freigabe der Verpflichtungs- und Nachtragskredite erteilt.
Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus: www.ag.ch/coronavirus