Teilrevision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank
Aarau, 16. April 2014 – Der Regierungsrat schlägt im Rahmen der Teilrevision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank mehrere Massnahmen vor stellt diese mit der Eröffnung der Anhörung an einer Medienkonferenz vor.
Aufgrund der Finanzkrise und als Ergebnis diverser parlamentarischer Vorstösse schlägt der Regierungsrat im Rahmen der Teilrevision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank mehrere Massnahmen vor. Der Regierungsrat stellt diese mit der Eröffnung der Anhörung an einer Medienkonferenz vor.
An der Medienkonferenz informierten:
- Roland Brogli, Landammann, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen (DFR)
- Peter Reimann, Leiter Abteilung Finanzen, DFR