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Anhörung zur Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17/STAF) im Kanton Aargau sowie Teilrevision des Steuergesetzes

Aarau, 19. Oktober 2018 - Der Regierungsrat eröffnete die Anhörung zur Umsetzung der Steuervorlage (SV17) im Kanton Aargau, welche bis zum 24. Dezember 2018 dauert. Gleichzeitig gab der Regierungsrat eine weitere Teilrevision des Steuergesetzes mit verschiedenen Neuerungen und Anpassungen in die Anhörung.

Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III durch das Schweizer Stimmvolk hat das Bundesparlament Ende September 2018 eine neue Vorlage zur Anpassung des Schweizerischen Unternehmenssteuerrechts an die neuen internationalen Standards beschlossen. Damit die Rechtssicherheit für die Unternehmen baldmöglichst wiederhergestellt ist, muss die Umsetzung der Reform in den Kantonen bereits auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Deshalb eröffnet der Regierungsrat die Anhörung zur Umsetzung der Steuervorlage (SV17) im Kanton Aargau, welche bis zum 24. Dezember 2018 dauert. Gleichzeitig gibt der Regierungsrat eine weitere Teilrevision des Steuergesetzes mit verschiedenen Neuerungen und Anpassungen in die Anhörung.

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