Zwangsmassnahmengericht
Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft über die Inhaftierung beschuldigter Personen und ist für die Bewilligung geheimer Überwachungsmassnahmen wie z. B. die Abhörung des Telefons zuständig. Alle Präsidentinnen und Präsidenten der Bezirksgerichte gehören dem Zwangsmassnahmengericht an. Sie sind als Einzelrichterin oder Einzelrichter kantonsweit tätig.
Geschäftsführer
Peterhans Pascal, lic. iur., Rechtsanwalt
Stellvertreter
Ackle Beat, lic. iur., Fürsprecher
Eckert Angela, lic. iur., Rechtsanwältin