Hervorgehoben:Erreichbarkeit Gerichte
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft über die Inhaftierung beschuldigter Personen und ist für die Bewilligung geheimer Überwachungsmassnahmen wie z. B. die Abhörung des Telefons zuständig.
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Das Zwangsmassnahmengericht ist ein erstinstanzliches Gericht. Präsidentinnen und Präsidenten der Bezirksgerichte entscheiden als Einzelrichterinnen und Einzelrichter in sämtlichen Aufgabenbereichen, welche dem Zwangsmassnahmengericht durch das Bundesrecht oder das kantonale Recht zugewiesen sind.
Dazu gehören unter anderem:
Alle Präsidentinnen und Präsidenten der Bezirksgerichte gehören dem Zwangsmassnahmengericht an. Sie sind als Einzelrichterin oder Einzelrichter kantonsweit tätig.
Peterhans Pascal, lic. iur., Rechtsanwalt
Ackle Beat, lic. iur., Fürsprecher
Eckert Angela, lic. iur., Rechtsanwältin