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Spezialverwaltungsgericht

Abteilungen Steuern

Die Steuerabteilungen des Spezialverwaltungsgerichtes sind erste richterliche Instanz in Steuer- und weiteren Abgabefällen.

Hervorgehoben: Erreichbarkeit Gerichte

Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).

Aufgaben

Die Abteilungen Steuern des Spezialverwaltungsgerichts behandeln in einer Besetzung von drei bis fünf Richterinnen/Richtern Rekurse bzw. Beschwerden betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern (inkl. Grundstückschätzungen), die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer, die Quellensteuer, die Wehrpflichtersatzabgabe sowie die Grundstückgewinnsteuer. Für die Ordnungsbussen sowie die Anstände im Bezugsverfahren (insbesondere Erlass, Stundung, Ratenzahlungen) ist der Abteilungspräsident als Einzelrichter zuständig.