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Schlichtungsbehörden

Schlichtungsbehörde für Kindesunterhalt

Eltern, die nicht verheiratet sind und nicht zusammen leben, wird empfohlen, den Kindesunterhalt in einem Unterhaltsvertrag zu regeln. Die Wohnsitzgemeinden bzw. deren Beratungsstelle unterstützen die Eltern dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Können die Eltern den Unterhaltsbeitrag für ihr Kind nicht einvernehmlich regeln, hat der Elternteil, der die Regelung des Kinderunterhalts wünscht, beim Familiengericht am Wohnort eines Elternteils oder des Kindes ein Schlichtungsgesuch einzureichen. Können sich die Eltern auch im Schlichtungsverfahren nicht einigen, wird dem Elternteil, der das Gesuch eingereicht hat, eine Klagebewilligung ausgestellt. Mit dieser kann innerhalb von drei Monaten seit der Ausstellung eine Klage beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.