Hauptmenü

Schuldbetreibungs- und Konkurskommission

Speziallehrgang Betreibungsfachleute

Als Betreibungsbeamtin oder Betreibungsbeamter und als Stellvertreterin oder Stellvertreter kann angestellt werden, wer den Fähigkeitsausweis der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts besitzt. Der "Speziallehrgang Betreibungsfachleute" bereitet auf die Prüfung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises vor.