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Obergericht

Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist eine Abteilung des Obergerichts und die letzte kantonale Rechtsmittelinstanz in Verwaltungssachen. Als solche beurteilt es Beschwerden gegen letztinstanzliche Entscheide von Verwaltungsbehörden (z.B. Entscheide des Regierungsrats und der Departemente), des Spezialverwaltungsgerichts sowie der Familiengerichte. Als erste Instanz entscheidet es über verwaltungsrechtliche Klagen und Normenkontrollbegehren.

In sachlicher Hinsicht ist das Verwaltungsgericht für Streitigkeiten im öffentlichen Recht zuständig, insbesondere in den Bereichen Ausländerrecht, Einbürgerungen, Fürsorgerische Unterbringungen, Landwirtschaft, Opferhilfe, Personalrecht, Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Schulen, Sozialhilfe, Steuern und Abgaben, Straf- und Massnahmenvollzug, Strassenverkehrsrecht, Normenkontrolle über kantonale Erlasse, Vergaberecht und Vollstreckungen.

Dem Verwaltungsgericht gehören neben sechs Oberrichterinnen oder Oberrichtern 21 nebenamtliche Verwaltungsrichterinnen oder Verwaltungsrichter und zehn Ersatzrichterinnen oder Ersatzrichter an. Organisatorisch gliedert sich das Verwaltungsgericht in drei Kammern. Diese entscheiden in der Regel in einer Besetzung mit drei Richterinnen oder Richtern. Die Gerichtsschreiberin oder der Gerichtsschreiber nimmt mit beratender Stimme an der Entscheidfindung teil.