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Obergericht

Versicherungsgericht

Das Versicherungsgericht bildet eine Abteilung des Obergerichts. Als solches entscheidet es als Rechtsmittelinstanz über Beschwerden und erstinstanzlich über Klagen. Weiter amtet das Versicherungsgericht im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung als Schiedsgericht bei Streitigkeiten zwischen den Leistungserbringern und Versicherern.

In sachlicher Hinsicht beurteilt das Versicherungsgericht hauptsächlich Rechtsstreitigkeiten des Bundessozialversicherungsrechts, namentlich aus den Gebieten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Invalidenversicherung (IVG), Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG), beruflichen Vorsorge (BVG), Krankenversicherung (KVG), Unfallversicherung (UVG), Militärversicherung (MVG), Arbeitslosenversicherung (AVIG), Versicherung über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) sowie im Bereich der Familienzulagen (FamZG und FLG). Daneben entscheidet es auch über Streitigkeiten aus kantonalem Sozialversicherungsrecht, insbesondere über Krankenkassen-Prämienverbilligungen, und in geringem Umfang wirkt es als Zivilgericht, beispielsweise im Bereich der Zusatzversicherung nach KVG bzw. VVG sowie der Krankentaggeldversicherung nach VVG.

Das Versicherungsgericht gliedert sich organisatorisch in vier Kammern. Diese entscheiden jeweils in einer Besetzung mit drei Richterinnen oder Richtern. Dabei nimmt eine Gerichtsschreiberin oder ein Gerichtsschreiber mit beratender Stimme an der Entscheidfindung teil.