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Obergericht

Strafgericht

Das Strafgericht bildet eine Abteilung des Obergerichts und ist Rechtsmittelinstanz in Strafsachen. Es entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte und der Bezirksgerichtspräsidentinnen und Bezirksgerichtspräsidenten als Einzelrichterinnen bzw. Einzelrichter, über Beschwerden gegen Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Strafverfolgungsbehörden, gegen Verfügungen und Beschlüsse sowie Verfahrenshandlungen der erstinstanzlichen Gerichte und gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts sowie über Revisionsgesuche.

In sachlicher Hinsicht beurteilt das Strafgericht alle Strafsachen des bürgerlichen Strafrechts (d.h. exklusive des Militärstrafrechts), namentlich die Straftatbestände des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) und der eidgenössischen Nebenstrafgesetzgebung (z.B. Strassenverkehrsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Ausländergesetz, Umweltschutzgesetz, Tierschutzgesetz).

Das Strafgericht gliedert sich organisatorisch in drei Strafkammern, eine Jugendstrafkammer, eine Beschwerdekammer in Strafsachen sowie eine Jugendbeschwerdekammer. Die Kammern entscheiden in einer Besetzung mit drei Richterinnen oder Richtern; in Beschwerdeverfahren von geringer Bedeutung entscheidet die Verfahrensleiterin oder der Verfahrensleiter allein. Die Gerichtsschreiberin oder der Gerichtsschreiber nimmt jeweils mit beratender Stimme teil.