Hauptmenü

Obergericht

Handelsgericht

Das Handelsgericht des Kantons Aargau bildet eine Abteilung des Obergerichts und beurteilt als Spezialgericht einerseits Klagen zwischen im Handelsregister eingetragenen Parteien oder nach Wahl der klagenden Partei Streitigkeiten gegen eine im Register eingetragene beklagte Partei, je mit einem Mindeststreitwert von Fr. 30'000.00, andererseits Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handelsgesellschaften und Genossenschaften, geistigem Eigentum, Kartell- und Firmenrecht sowie unlauterem Wettbewerb. Es ist einzige und damit auch letzte kantonale Instanz.

Das Handelsgericht setzt sich zusammen aus zwei Oberrichterinnen oder Oberrichtern als Präsidentin oder Präsident und Vizepräsidentin oder Vizepräsident, vier Ersatzrichterinnen oder Ersatzrichtern (Juristen) als deren Stellvertreter sowie zwölf Handelsrichterinnen oder Handelsrichtern, die die wichtigsten Handels-, Industrie- und Gewerbezweige vertreten. Die Mitwirkung von Handelsrichterinnen und Handelsrichtern ermöglicht dank ihrer Fachkunde eine sachgerechte und rasche Beurteilung von handelsrechtlichen Streitigkeiten. Dies ist für den Wirtschaftsstandort Aargau von grosser Bedeutung. Handelsgerichte gibt es in der Schweiz lediglich in den vier Kantonen Aargau, Bern, St. Gallen und Zürich.

Organisatorisch gliedert sich das Handelsgericht in zwei Kammern. Diese entscheiden in einer Besetzung mit fünf Richterinnen oder Richtern. Die Gerichtsschreiberin oder der Gerichtsschreiber nimmt mit beratender Stimme an der Entscheidfindung teil.