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Leitung & Aufsicht

Gerichtsmanagement

Die Gerichte des Kantons Aargau erledigen ihre eigene Verwaltung selbst (Selbstverwaltung).

Das Gerichtsmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der gerichtlichen Selbstverwaltung, die ihrerseits Bestandteil der institutionellen Unabhängigkeit ist.

Es umfasst folgende Aufgaben:

  • Aufbau und Betrieb eines ganzheitlichen Controlling (Ziele, Kennzahlen, Berichte und laufende Steuerung), Beratung beim Qualitätsmanagement;
  • Verantwortung für die Aufbau- und Ablauforganisation, Kommunikation, Zusammenarbeit und Projektmanagement;
  • Aufstellung und Bewirtschaftung des mit Beschluss des Grossen Rates zugewiesenen Budgets;
  • Planung, Einführung, Betrieb und Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik und entsprechender Verfahren, Beschaffung und – in Zusammenarbeit mit den Immobilien Kanton Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen – Gebäudemanagement;
  • Erarbeitung von Grundsätzen des Personalmanagements, der Personalentwicklung sowie der Aus- und Weiterbildung.

Für dieses Gerichtsmanagement ist die Gerichtsverwaltungsbehörde, bestehend aus dem Leitungsorgan "Justizleitung", der Aufsichtskommission und den entsprechenden gerichtlichen Geschäftsleitungen zuständig. Sie werden durch das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau unterstützt.