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Gerichte

Leitung und Aufsicht der Gerichte Kanton Aargau

Die Justizleitung, die Aufsichtskommission und die jeweilige gerichtliche Geschäftsleitung tragen die Verantwortung für die Leitung und Aufsicht der Gerichte des Kantons Aargau (GKA). Unterstützt vom Generalsekretariat gewährleisten sie gemeinsam die gerichtliche Selbstverwaltung (Gerichtsmanagement).

Hervorgehoben:Erreichbarkeit Gerichte

Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).

Gerichtsmanagement

Das Gerichtsmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der gerichtlichen Selbstverwaltung, die ihrerseits Bestandteil der institutionellen Unabhängigkeit ist. Es umfasst folgende Aufgaben:

  • Aufbau und Betrieb eines ganzheitlichen Controllings (Ziele, Kennzahlen, Berichte und laufende Steuerung), Beratung beim Qualitätsmanagement
  • Verantwortung für die Aufbau- und Ablauforganisation, Kommunikation, Zusammenarbeit und Projektmanagement
  • Aufstellung und Bewirtschaftung des mit Beschluss des Grossen Rates zugewiesenen Budgets
  • Planung, Einführung, Betrieb und Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik und entsprechender Verfahren, Beschaffung und – in Zusammenarbeit mit den Immobilien Kanton Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen – Gebäudemanagement
  • Erarbeitung von Grundsätzen des Personalmanagements, der Personalentwicklung sowie der Aus- und Weiterbildung
  • Erstellung von Beglaubigungen für gerichtliche Dokumente (Link zu Erhalt einer Beglaubigung)