Eigene Vorsorge
Diese Seite erklärt, welche Vorkehrungen Sie für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit treffen können.
Im Erwachsenenschutz spielt das Recht auf Selbstbestimmung eine zentrale Rolle. Bei Eintreten der Urteilsunfähigkeit einer Person ordnet das Familiengericht als KESB Erwachsenenschutzmassnahmen nur an, wenn andere private Vorkehrungen oder gesetzliche Vertretungsrechte nicht ausreichen. Mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung kann jede Person Anordnungen für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit treffen. In einem begrenzten Rahmen ist dies auch mittels Vollmachten möglich.