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Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Familiengerichte als KESB

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist im Kanton Aargau Teil der Familiengerichte (Abteilung der Bezirksgerichte) und stellt den Schutz und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sicher. Hier erfahren Sie, wie das Familiengericht als KESB organisiert ist – sowie, wer Beschwerden behandelt und die Arbeit der Familiengerichte und Beistandspersonen beaufsichtigt.

Das Familiengericht als KESB ist eine interdisziplinäre Fachbehörde, die in der Regel in Dreierbesetzung entscheidet. Dieses Gremium besteht aus einer Juristin oder einem Juristen als Gerichtspräsidium und zwei weiteren Mitgliedern, beispielsweise aus den Bereichen Psychologie und Sozialarbeit. Für bestimmte Geschäfte sieht das Gesetz die Einzelzuständigkeit des Gerichtspräsidiums vor. Unterstützt wird die Behörde durch das Behördensekretariat, das Fachpersonen wie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Juristinnen und Juristen als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber umfasst. Zudem gehören das Revisorat zur Prüfung von Beistandsrechnungen und die Kanzlei zum Sekretariat.

Für Bürgerinnen und Bürger bietet der Kanton Aargau eine Übersicht der einzelnen Standorte sowie die Kontaktdaten der KESB. Durch Auswahl der Wohngemeinde kann das zuständige Familiengericht ermittelt werden.

Zur Behandlung von Beschwerden gegen Entscheide der Familiengerichte als KESB sind unterschiedliche Beschwerdeinstanzen zuständig:

  • Im Bereich der Fürsorgerischen Unterbringung (FU) ist das Verwaltungsgericht zuständig.
  • In anderen Bereichen übernimmt die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts (KEKA) diese Aufgabe.

Die KEKA beurteilt zudem als einzige kantonale Instanz Gesuche nach dem Haager Kindsentführungs-Übereinkommen. Im Übrigen fungiert die KEKA als Aufsichtsbehörde über die KESB und beaufsichtigt die Tätigkeit der Familiengerichte in ihrer Funktion als KESB.

Die Familiengerichte als KESB wiederum überwachen die Amtstätigkeit der von ihnen eingesetzten Beistands- und Vormundspersonen.