Speziallehrgang Betreibungsfachleute
Hier finden Sie Informationen zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes.
Als Betreibungsbeamtin oder Betreibungsbeamter und als Stellvertreterin oder Stellvertreter kann angestellt werden, wer den Fähigkeitsausweis der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts besitzt. Der "Speziallehrgang Betreibungsfachleute" bereitet auf die Prüfung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises vor.
- Informationen zum Speziallehrgang Betreibungsfachleute(öffnet in einem neuen Fenster)
- Informationen zu den Betreibungsämtern des Kantons Aargau(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung einers Betreibungsamtes (SAR 231.211)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Entscheid der SchKK vom 5. März 2021 betr. Anerkennung von Fähigkeitsausweisen (PDF, 2 Seiten, 305 KB)
- Prüfung Betreibungsfachleute 2025 (PDF, 102 KB)