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Prüfungen

Durchführung der schriftlichen Anwaltsprüfungen

Allgemeine Hinweise

Beschränkung der Teilnehmerzahl für die schriftlichen Prüfungen

Der Beschluss der Anwaltskommisson vom 13. November 2019 betreffend Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 50 wurde in Wiedererwägung gezogen und mit Beschluss vom 6. Dezember 2019 aufgehoben.

Anwendbares Recht bei der Fallbearbeitung:

Anlässlich der Anwaltsprüfungen wird gemäss den allgemeinen Regeln das jeweils in Kraft stehende sowie das allenfalls intertemporalrechtlich massgebende Recht geprüft. Noch nicht in Kraft getretene Gesetze werden nicht geprüft.

Ausweiskontrolle:

Zu Beginn der Prüfungen wird am ersten Tag eine Ausweiskontrolle durchgeführt. Die Kandidierenden haben deshalb unbedingt einen Personalausweis mitzubringen, ansonsten sie nicht zur Prüfung zugelassen werden können.

Prüfung mit Computer (Office 2016)

Die schriftlichen Anwaltsprüfungen werden mit Computer durchgeführt. Die Computer werden von der Anwaltskommission zur Verfügung gestellt und installiert. Den Kandidaten / Kandidatinnen steht bei Verwendung von Notebooks eine externe Computermaus zur Verfügung, aber keine externe Tastatur.

Die Kandidaten / Kandidatinnen haben die Möglichkeit, pro Prüfung zweimal auf zentrale Drucker auszudrucken. Die Ausdrucke werden von der Aufsicht ausgehändigt.

Weitere Einzelheiten sind dem Beschluss zur computerunterstützten Anwaltsprüfung (vgl. unten) zu entnehmen. Zur Einhaltung der dort erwähnten Formatierungsbedingungen steht den Kandidaten / Kandidatinnen bei der Prüfung eine Vorlage zur Verfügung (vgl. unten). Das Dokument "Informationsblatt für die schriftlichen Anwaltsprüfungen" enthält Hinweise zum Ablauf sowie zur Verwendung der für die Prüfung vorgesehenen Vorlage.

Ablauf der Prüfungssession

In den fünf in § 4 AnwV erwähnten Fachgebieten ist je eine schriftliche Arbeit à vier Stunden zu schreiben. Es kann ausnahmsweise vorkommen, dass eine Prüfung länger dauert. Die schriftlichen Prüfungen erstrecken sich somit in der Regel über 2 1/2 Tage (08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 h, am dritten Tag nur am Morgen).

Mehr zum Thema

Beschluss zur computerunterstützten Anwaltsprüfung (PDF, 3 Seiten, 80 KB)

Informationsblatt für die schriftlichen Anwaltsprüfungen (PDF, 5 Seiten, 548 KB)

An der Prüfung verwendete Word-Vorlage (Übungs-Dokument) (ZIP, 14 KB)
Die in << >> gesetzten Begriffe werden durch das Programm automatisch mit den richtigen Angaben ersetzt. Im Übrigen beachten Sie zur Verwendung der Vorlage die "Informationsblatt für die schriftlichen Anwaltsprüfungen" weiter oben.
Mit Ctrl + 1 kann die Formatvorlage der Überschrift 1. Ebene aufgerufen werden, mit Ctrl + 2 die 2. Ebene usw.

Beschluss vom 12. November 2009 betreffend Eignungsprüfung (PDF, 1 Seite, 35 KB)
Angaben betreffend Durchführungsmodalitäten der Eignungsprüfung gemäss Art. 31 BGFA