Die Stellenmeldepflicht gilt seit 1. Juli 2018 für Berufsarten mit mindestens acht Prozent Arbeitslosigkeit. Ab 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt. Unternehmen müssen offene Stellen in diesen Berufsarten zuerst den RAV melden. Eine Chance für Unternehmen, Stellensuchende und RAV.
Das RAV schlägt den Unternehmen innert drei Arbeitstagen nach der Stellenpublikation geeignete Stellensuchende vor. Während fünf Tagen nach der Publikation der Stelle durch das RAV im Job-Room können sich ausschliesslich beim RAV gemeldete Stellensuchende auf diese Stellen bewerben. Auf der Homepage arbeit.swiss (öffnet in einem neuen Fenster) finden Sie die Liste der meldepflichtigen Berufe und aktuelle Informationen.
Erklärvideo zur Stellenmeldepflicht
Melden Sie Ihre offenen Stellen im Job-Room
Ihre offenen Stellen können Sie unkompliziert im Job-Room (öffnet in einem neuen Fenster) auf arbeit.swiss publizieren.
Welches RAV ist für Sie zuständig?
Finden Sie das zuständige RAV über den Standort Ihres Unternehmens:
Ihre RAV-Ansprechpartner
- Ansprechpartner im RAV Baden (PDF, 1 Seite, 1.1 MB)
- Ansprechpartner im RAV Brugg (PDF, 1 Seite, 1.1 MB)
- Ansprechpartner im RAV Rheinfelden (PDF, 1 Seite, 1.0 MB)
- Ansprechpartner im RAV Suhr (PDF, 2 Seiten, 1.0 MB)
- Ansprechpartner im RAV Wohlen: Bitte rufen Sie die Hauptnummer 056 619 50 80 an
- Ansprechpartner im RAV Zofingen (PDF, 1 Seite, 798 KB)
- Ansprechpartner RAV Menziken: Bitte rufen Sie die Hauptnummer an 062 765 95 95
- Flyer Stellenmeldepflicht (PDF, 1.8 MB)
- arbeit.swiss (öffnet in einem neuen Fenster): Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) für Arbeitgebende, Stellensuchende und Personalvermittler.