Hervorgehoben:Öffnungszeiten Auffahrt
Die RAV bleiben von Mittwoch, 28. Mai 2025, ab 16.00 Uhr bis und mit Freitag, 30. Mai 2025 geschlossen. Ab Montag, 02. Juni 2025 sind wir gerne wieder für Sie da.
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV unterstützt Erwerbslose dabei, eine neue Stelle zu finden. Die Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl sorgt für einen angemessenen Ersatz Ihres Verdienstausfalls.
Die RAV bleiben von Mittwoch, 28. Mai 2025, ab 16.00 Uhr bis und mit Freitag, 30. Mai 2025 geschlossen. Ab Montag, 02. Juni 2025 sind wir gerne wieder für Sie da.
Im Aargau gibt es sieben verschiedene RAV: In Baden, Brugg, Menziken, Rheinfelden, Suhr, Wohlen und Zofingen. Die Personalberatenden in den RAV beraten Stellensuchende auf ihrem Weg zum neuen Job und vermitteln ihnen Arbeit.
Auf der Internetseite Ihres zuständigen RAV finden Sie das genaue Vorgehen mit dem Link zur Online-Voranmeldung. Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich beim RAV angemeldet haben.
Wichtig: Sie müssen sich bereits während der Kündigungsfrist intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Bewahren Sie alle Bewerbungsbriefe und Absagen auf. Ihre Arbeitssuche werden Sie auf dem RAV mit dem Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" belegen müssen. Halten Sie diese Pflicht nicht ein, kann das zu Leistungskürzungen durch die Arbeitslosenkasse führen.
Die Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl sorgt dafür, dass Sie als anspruchsberechtigte Person eine angemessene Entschädigung für Ihren Erwerbsausfall erhalten. Die Arbeitslosenkasse überprüft Anträge und ist für das Auszahlen der Arbeitslosentaggelder verantwortlich.
Finden Sie das zuständige RAV über Ihre Wohngemeinde:
Für die Anmeldung auf dem RAV benötigen Sie:
Aus der Liste der Arbeitslosenkassen können Sie nach Belieben eine Kasse auswählen. Den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung stellen Sie dann bei der ausgewählten Arbeitslosenkasse.
Liste der Arbeitslosenkassen (PDF, 1 Seite, 274 KB)
Einen ersten Beratungstermin mit Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater erhalten Sie nach der Anmeldung.
In den Online-Informationsmodulen finden Stellensuchende alles zu den Themen Rechte und Pflichten / Leistungen und Fristen. Die Module stehen in zwölf verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Falls in den Informationsmodulen merkwürdige Kontrollfragen auftreten, hat das mit einer Einstellung Ihres Browsers zu tun: Deaktivieren Sie in diesem Fall die automatische Webseiten-Übersetzung bei den Einstellungen Ihres Browsers und öffnen Sie die Sprachversion neu.
Informationsmodule(öffnet in einem neuen Fenster)
Weitere hilfreiche Informationen
Die Anzahl Taggelder für Personen, welche die Beitragszeit erfüllt haben, betragen innert der zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug:
Beitragszeit in Monaten | Alter/Unterhaltspflicht | Taggelder |
---|---|---|
12 - 24 | Bis 25 ohne Unterhaltspflicht | 200 |
12 - <18 | Ab 25 oder mit Unterhaltspflicht | 260 Diese Versicherten haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder, wenn sie innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind. |
18 - 24 | Ab 25 oder mit Unterhaltspflicht | 400 Diese Versicherten haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder, wenn sie innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind. |
22 - 24 | Invalide ab 25 oder mit Unterhaltspflicht Bezug IV-Rente / IV-Grad > = 40% | 520 Diese Versicherten haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder, wenn sie innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind. |
22 - 24 | ab 55 | 520 Diese Versicherten haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder, wenn sie innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind. |
Beitragsbefreit | jedes Alter | 90 |
Personen, die infolge Ausbildung oder Weiterbildung von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, haben - unabhängig von Alter, Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Berufsabschluss - 120 besondere Wartetage zu bestehen. Die übrigen beitragsbefreiten Versicherten haben fünf besondere Wartetage zu bestehen.
Personen, die im Anschluss an eine Saisontätigkeit oder nach einer Tätigkeit in einem Beruf, in dem häufig wechselnde oder befristete Anstellungen üblich sind, arbeitslos werden, haben eine besondere Wartezeit von einem Tag zu bestehen. Diese besondere Wartezeit muss innerhalb einer Kontrollperiode nur einmal bestanden werden.
Jede Situation ist einzigartig. Ihre Arbeitslosenkasse oder Ihr RAV stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Beim RAV können Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen. Bei der Arbeitslosenkasse reichen Sie in der Folge alle notwendigen Dokumente ein.