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Arbeit

Schwarzarbeit

Hier finden Sie Informationen zum vereinfachten Abrechnungsverfahren von AHV/IV/EO/AHV, um Schwarzarbeit zu verhindern.

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) und die dazugehörige Verordnung (VOSA), in Kraft seit 1. Januar 2008, beinhalten eine Reihe von Verbesserungen, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Es sind dies insbesondere:

  • administrative Erleichterungen durch die Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für kleinere, unselbständige Tätigkeiten (z.B. Reinigungspersonal im Haushalt, Teilzeitangestellte eines Kleinunternehmens)
  • die Verpflichtung der Kantone, ein kantonales Kontrollorgan mit verstärkten Kontrollkompetenzen zu bezeichnen
  • die Pflicht zum Austausch von Kontrollergebnissen unter den beteiligten Behörden und Organen
  • verstärkte Sanktionen, z.B. Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen und Kürzung von öffentlichen Finanzhilfen

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern wird über die AHV-Ausgleichskassen abgewickelt.

Das kantonale Kontroll- und Koordinationsorgan des Kantons Aargau ist beim Amt für Migration und Integration angesiedelt. Das bereits zuvor bestehende Inspektorat für die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit dient seit 1. Januar 2008 auch als Anlaufstelle für Hinweise und Fragen zum Thema Schwarzarbeit und führt selber Schwarzarbeitskontrollen durch. Kontrollgegenstand ist dabei die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht. Verstösse gegen gesamtarbeitsvertragliche Regelungen fallen nicht unter den Geltungsbereich des Schwarzarbeitsgesetzes.

Das Kontroll- und Koordinationsorgan beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) dient als Drehscheibe des Bereichs Schwarzarbeit. Es

  • nimmt Schwarzarbeitshinweise der Bevölkerung und anderer Amtsstellen (z.B. Steueramt, AHV-Ausgleichskassen,
    Arbeitslosenkassen, Polizei, Amt für Wirtschaft und Arbeit etc.) entgegen
  • führt eigene Kontrollen durch
  • koordiniert gemeinsame Kontrollen verschiedener Behörden
  • leitet aufgedeckte Verdachtsfälle zur Detailprüfung an die zuständige Behörde weiter
  • wird über Ergebnisse der Prüfungen anderer Behörden informiert
  • erhält Kenntnis der Sanktionen anderer Behörden im Bereich Schwarzarbeit (z.B. Strafbefehle, Verwaltungsbussen)
  • auferlegt fehlbaren Kontrollierten die Kontrollkosten
  • erstattet dem Bund Bericht über seine Kontroll- und Koordinationstätigkeit

Das MIKA ist - bei schwerwiegenden oder wiederholten Fällen - zuständig für die Verfügung eines Ausschlusses vom öffentlichen Beschaffungswesen oder einer Kürzung von öffentlichen Finanzhilfen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führt eine Liste der Arbeitgebenden, gegen die ein solcher rechtskräftiger Entscheid ergangen ist.

Liste des SECO

Konkrete Hinweise auf Schwarzarbeitsfälle und Fragen zum Thema Schwarzarbeit können ans MIKA, schwarzarbeit.mika@ag.ch , gerichtet werden.