Registerharmonisierung für Einwohner- und Objektregister
Die Vorgaben der Bundesgesetzgebung zur Daten- und Registerharmonisierung werden mittels der kantonalen Register- und Meldegesetzgebung umgesetzt (in Kraft seit 1.5. 2009).
Diese ermöglicht den Austausch von Personen- und Objektdaten zwischen den Gemeinden, dem Kanton und dem Bund unter der Wahrung des Datenschutzes und Sicherung der Datenqualität.
Die Fachstelle Datenaustausch unterstützt die Gemeinden in folgenden Bereichen:
- Betrieb des kantonalen Einwohner- beziehungsweise Objektregisters sowie Führung des anerkannten kantonalen Gebäude- und Wohnungsregisters
- Qualitätssicherung
- Datenlieferung an die berechtigten Stellen
- Sammlung der Meldungen und deren Weitermeldung an das Bundesamt für Statistik (BFS)
Geres Systemlandschaft Kanton Aargau
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Systeme, welche im Kanton Aargau im Zusammenhang mit Geres betrieben werden:
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetze und Bundesverordnungen
- Registerharmonisierungsgesetz RHG (SR 431.02) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Registerharmonisierungsverordnung RHV (SR 431.021) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Volkszählungsverordnung (SR 431.112.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesstatistikgesetz BStatG (SR 431.01) (öffnet in einem neuen Fenster)
Kantonsgesetze und Kantonsverordnungen
- Register- und Meldegesetz RMG (SAR 122.200) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Register- und Meldeverordnung RMV (SAR 122.211) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen IDAG (SAR 150.700) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen VIDAG (SAR 150.711) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz Aargau (öffnet in einem neuen Fenster)