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Zugriffsberechtigungen und Benutzerberechtigungen

Benutzerberechtigungen

Die Benutzerberechtigungen für Datenabfragen aus dem kantonalen Register sind laufend aktuell zu halten.

Zur Koordination der verschiedenen Zugriffsberechtigungen bestimmt die Organisationseinheit bzw. die Gemeinde eine Ansprechperson für die Fachstelle Datenaustausch. Diese Person stellt sicher, dass die Zugriffsberechtigungen der Angestellten aktuell gehalten und dass Mutationen zeitgerecht an die kantonalen Kontaktstellen weitergeleitet werden. Die zuständige Person erhält periodisch eine Auflistung aller Zugriffsberechtigten zur Kontrolle und Gegenbestätigung.

Zugriffe auf das Einwohnerregister (ERS)

Für den Zugriff auf die Grundbuchdaten ist aufgrund des Bundesrechts eine Prüfung der Berechtigung im Einzelfall durch die Abteilung Register und Personenstand (Grundbuchinspektorat) notwendig (Art. 29 GBV).

Loginantrag AGOBIS

Für Löschungen von Benutzerberechtigungen im Einwohnerregister sowie im AGOBIS folgen Sie nachstehendem Link:

Löschung von Zugriffsberechtigungen

Anträge, Mutationen oder Löschungen, welche das Gebäude- und Wohnungsregister betreffen, können direkt beim Bund gestellt werden mit folgendem Link:
GWR | Eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (housing-stat.ch)