Das Asylwesen wird in verschiedene Aufgabenbereiche gegliedert, die die Staatsebenen Bund und Kanton betreffen. Die Aufgaben des Kantons werden durch das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (Departement Volkswirtschaft und Inneres) sowie durch den Kantonalen Sozialdienst (Departement Gesundheit und Soziales) wahrgenommen.
Aufgaben des Bundes
Der Bund ist für den Empfang der Asylsuchenden im Rahmen der Bundesempfangsstellen, für das Asylverfahren, das im Asylentscheid endet, und für die Vollzugsunterstützung (Papierbeschaffung und Identitätsklärung) zuständig.
Aufgaben des Kantons
Die Betreuung, die Unterbringung und der Vollzug der Wegweisung obliegen den Kantonen. Im Kanton Aargau ist für die zwei ersteren der Kantonale Sozialdienst zuständig. Die letzte Aufgabe obliegt dem Amt für Migration und Integration.
Aufgaben des Kantonalen Sozialdiensts
Der Kantonale Sozialdienst hat mit seiner Unterabteilung Asyl den Auftrag, die ihm zugewiesenen Asylsuchenden unterzubringen und zu betreuen. Sie werden kollektiv in kantonalen Unterkünften untergebracht.
Auf der Seite Unterbringung und Unterstützung sowie auf der Onlineplattform Asyl- und Flüchtlingswesen finden Sie weitere Informationen.
Aufgaben der Gemeinden
Endet das Asylverfahren mit einer vorläufigen Aufnahme, werden die Asylsuchenden den Gemeinden zugewiesen und in Gemeindeunterkünften platziert.
Unterlagen zum Download
Auf den Seiten Merkblätter & Dokumente sowie im Servicebereich für die Partner des Kantonalen Sozialdiensts unter dem Register "Asyl" finden Sie Unterlagen und weiterführende Informationen zum Download.
- Organigramm der Unterabteilung Asyl (PDF, 1 Seite, 22 KB)
- Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA)
- Kantonaler Sozialdienst (KSD)
- Case Management Integration (CMI)
- Staatssekretariat für Migration (SEM) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Asylstatistik Staatssekretariat für Migration (SEM) (öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Asylgesetz AsylG (SR 142.31) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Asylverordnung 1 AsylV 1 (SR 142.311) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Asylverordnung 2 AsylV 2 (SR 142.312) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Asylverordnung 3 AsylV 3 (SR 142.314) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (SR 142.20) (öffnet in einem neuen Fenster)