
Wir von der Abteilung für Umwelt vollziehen die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes, soweit der Kanton dafür zuständig ist. Meine Mitarbeitenden kümmern sich um die Luftreinhaltung, die nichtionisierenden Strahlen, den Grundwasser- und Gewässerschutz, den Schutz des Bodens, die Bewirtschaftung der Rohstoffe, die Abfallbewirtschaftung, die Altlasten und den Lärmschutz. Meine Abteilung ist zudem im Umweltbereich Ansprech- und Beratungsstelle für die Bevölkerung des Kantons Aargau.
- Umwelt
- Leitbild Abteilung für Umwelt (PDF, 2 Seiten, 16 KB)
- Umfrage und Auswertung von Indikatorwerten für die Qualität der Arbeit der Abteilung für Umwelt (PDF, 102 Seiten, 3.4 MB)
- Informationsbulletin UMWELT AARGAU (öffnet in einem neuen Fenster)
- Merkblätter und Vollzugshilfen der Abteilung für Umwelt
Rechtliche Grundlagen
Organisationsgesetz (SAR 153.100) (öffnet in einem neuen Fenster)