
Die Sonnenenergie ist schier unerschöpflich. An einem strahlenden Tag sind es rund ein Kilowatt pro Quadratmeter oder 1'000 Joule in jeder Sekunde auf jeden Quadratmeter. Diese Energie kann zur Wärme- oder Stromerzeugung genutzt werden.
Wärmeerzeugung
Passive Sonnenenergienutzung
Ein Gebäude mit passiver Sonnenenergienutzung richtet sich mit seinen Formen, Flächen und Öffnungen nach der Sonne aus, passt sich der Topographie an und schirmt sich gegen Windeinfluss ab. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Bauen & Energie.
Solarwärmeanlagen (Thermische Solaranlagen)
Sonnenstrahlen erwärmen schwarz beschichtete Absorber in den Solarkollektoren. Diese Wärme wird in einem Solarspeicher gesammelt und in die Sanitär- und / oder Heizungsinstallation im Haus eingespeist.
Stromerzeugung
Solarstromanlagen (Photovoltaikanlagen)
Photovoltaik-Zellen erzeugen aus dem Sonnenlicht Elektrizität.
Für Strom aus Photovoltaikanlagen sind ab 1.1.2018 folgende drei Förderinstrumente des Bundes vorgesehen:
- KLEIV: Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen (weniger als 100 Kilowatt)
- GREIV: Einmalvergütung für grosse PV-Anlagen (100 Kilowatt bis 50 Megawatt)
- KEV: Einspeisevergütung (100 oder mehr Megawatt)
Weitere Informationen unter www.pronovo.ch (öffnet in einem neuen Fenster)
Melde- oder Baubewilligungspflicht für Solaranlagen
Neue Solaranlagen sind melde- oder baubewilligungspflichtig. Die Unterscheidung wird anhand der nachfolgenden Punkte vorgenommen.
Solaranlagen sind meldepflichtig wenn sie
- nicht auf einem Gebäude unter Denkmal- oder Substanzschutz oder in einer Zone mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild, wie namentlich einer Dorf-, Altstadt-, Kern- oder Weilerzone mit Ortsbild von nationaler Bedeutung, erstellt werden; und
- die gestalterischen Vorgaben des Art. 32a Abs. 1 der Raumplanungsverordnung (RPV) erfüllen.
Die gestalterischen Vorgaben sind:
Solaranlagen gelten als auf dem Dach genügend angepasst, wenn sie
- die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 Zentimeter überragen;
- von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen;
- nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt sind; und
- als kompakte Fläche zusammenhängen.
In Industrie-, Arbeits- und Gewerbezonen sind Solaranlagen auch bewilligungsfrei, aber trotzdem meldepflichtig, wenn sie die Dachfläche im rechten Winkel um mehr als 20 cm überragen.
In allen anderen Fällen sind die Solaranlagen baubewilligungspflichtig.
Zur Erfüllung der Meldepflicht sowie als Beilage für die Baubewilligung wird das Formular zur Erfassung von Solaranlagen verwendet.
- Formular zur Erfassung von Solaranlagen (öffnet in einem neuen Fenster)
- Broschüre "Solaranlagen – Grundlagen zur Erstellung" (PDF, 32 Seiten, 3.4 MB)
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Abteilung für Baubewilligungen.
Solarkataster
Der Solarkataster zeigt in einem Übersichtsplan für jedes Gebäude im Kanton die Sonnenenergie, die auf die Dachflächen einstrahlt. Daraus kann die zur Verfügung stehende Energie für die Strom- oder Wärmeerzeugung abgeleitet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Solarkataster.
Broschüre
Solaranlagen - Grundlagen zur Erstellung (PDF, 32 Seiten, 3.4 MB)
Links
- Formulare und Vollzugshilfen
- Abteilung für Baubewilligungen
- Bundesamt für Energie (BFE) zum Thema Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Swissolar – Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie (öffnet in einem neuen Fenster)
- Institut SPF – Solartechnik, Prüfung, Forschung der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) (öffnet in einem neuen Fenster)
Die aktuellen Solarmodule finden Sie unter Topten.ch (öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Raumplanungsverordnung RPV (SR 700.1) (öffnet in einem neuen Fenster)