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Besondere Förderung

Logopädie- & Legasthenietherapie

Logopädie- und Legasthenietherapie (Sprachheilunterricht) unterstützt Kinder und Jugendliche mit Störungen und Schwierigkeiten in der Sprache, beim Sprechen oder im Bereich des Lesens und der Rechtschreibung.

Sprachstörungen können sich in verschiedenen Formen zeigen. Am häufigsten treten Auffälligkeiten in der Aussprache auf: Laute oder Lautverbindungen werden nicht richtig gebildet, ausgelassen oder durch andere Laute ersetzt. Sprachentwicklungsstörungen, welche auch andere Sprachebenen betreffen, zeigen sich seltener. Kinder mit dieser Diagnose verstehen Aussagen und Aufträge nicht altersgemäss, haben weniger Wörter zur Verfügung und bilden Sätze grammatikalisch nicht korrekt. Ebenfalls betroffen sein können der Redefluss (Stottern oder Poltern) oder die Stimme (Heiserkeit). Beim Schriftspracherwerb können sich das Lesen und/oder das Schreiben auffällig langsam entwickeln.

Therapie und Zuweisung

Der Sprachheilunterricht beginnt frühestens ab dem Eintritt in den Kindergarten und endet in der Regel spätestens mit dem Austritt aus der Volksschule. Er umfasst:

  • Abklärungen und Kontrollen
  • Logopädie- und Legasthenietherapie
  • fachliche Beratung und Anleitung der Lehrpersonen
  • fachliche Beratung und Anleitung der Eltern

Die Zuweisung zu Logopädie- und Legasthenietherapie erfolgt mit dem Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge durch die Schulbehörde am Schulort.

Für Logopädie im Frühbereich vor dem Eintritt in den Kindergarten sind die Heilpädagogischen Früherziehungsdienste zuständig.

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