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Lehre

Überbetriebliche Kurse

Überbetriebliche Kurse vermitteln ergänzend zur Ausbildung im Lehrbetrieb und der Berufsfachschule grundlegende praktische Fertigkeiten. Die Kurse werden in der Regel von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) organisiert.

In überbetrieblichen Kursen eignen sich Berufslernende grundlegende praktische Fertigkeiten an und werden zusätzlich zur schulischen Bildung in Arbeitsmethoden eingeführt. Die Kurse dauern je nach Branche unterschiedliche lang und sind obligatorisch. Durch das koordinierte Arbeiten in Gruppen kann Kosteneffizienz und eine hohe Bildungsqualität garantiert werden. Die Kosten tragen die Organisationen der Arbeitswelt, die Lehrbetriebe und der Kanton. Für die Lernenden entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Organisation

Die Kurse werden von den Organisationen der Arbeitswelt durchgeführt.

Kaufmännische Berufe

Die überbetrieblichen Kurse in den Kaufmännischen Berufen werden von den verschiedenen Branchenverbänden organisiert.

Berufe im Detailhandel

Die überbetrieblichen Kurse in den Berufen des Detailhandels werden von den verschiedenen Branchenverbänden organisiert.

Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen

Die überbetrieblichen Kurse im Gesundheits- und Sozialwesen werden von den verschiedenen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und Verbänden organisiert.

Gewerbliche, industrielle und technische Berufe

Die überbetrieblichen Kurse werden von den verschiedenen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und Verbänden organisiert.

Prüfungen

In den überbetrieblichen Kursen können Noten für das Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfungen) generiert werden.

Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen haben Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Für überbetriebliche Kurse, in denen Erfahrungsnoten für das Qualifikationsverfahren generiert werden, kann bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule ein schriftliches Gesuch für einen Nachteilsausgleich gestellt werden. Für überbetriebliche Kurse, in denen keine Erfahrungsnoten für das Qualifikationsverfahren generiert werden, werden keine Nachteilsausgleiche gewährt.

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