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Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden vom 22. September 2024

Am 22. September 2024 werden die Bezirks- und Kreisbehörden für die Amtsperiode 2025/2028 gewählt.

Am 22. September 2024 finden die 1. Wahlgänge der Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden (Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie Schulrätinnen und Schulräte der Bezirke) statt. Allfällige 2. Wahlgänge wurden vom Regierungsrat auf den 24. November 2024 festgelegt.

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen (Kandidaturen) für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden endet am Freitag, 19. Juli 2024, 12.00 Uhr (für Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten) respektive am Freitag, 26. Juli 2024, 12.00 Uhr (für Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie Schulrätinnen und Schulräte der Bezirke).

Die nachstehend veröffentlichten Dokumente enthalten wichtige Informationen sowie Termine und Fristen zum Anmeldeverfahren:

Terminplan Bezirksrichterinnen/Bezirksrichter, Friedensrichterinnen/Friedensrichter und Bezirksschulrätinnen/Bezirksschulräte (PDF, 2 Seiten, 79 KB)
Terminplan Gerichtspräsidentinnen/Gerichtspräsidenten (PDF, 2 Seiten, 280 KB)
Anleitung Wahlvorschlag (PDF, 6 Seiten, 103 KB)
Übersicht über alle Behörden (PDF, 2 Seiten, 59 KB)
Übersicht Unvereinbarkeiten öffentlicher Ämter im Kanton Aargau (PDF, 4 Seiten, 103 KB)

Die Ausschreibung dieser Wahlen erfolgte am 15. März 2024 im kantonalen Amtsblatt.

Auf Anfrage bei der Staatskanzlei ( wahlbuero@ag.ch ) werden die Wahlvorschlagsformulare an Interessierte zugestellt.