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Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats vom 20. Oktober 2024

Am 20. Oktober 2024 werden die 140 Mitglieder des Grossen Rats für die Amtsperiode 2025/2028 gewählt.

Am 20. Oktober 2024 finden die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats (140 Sitze) statt.

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen (Listen) für die Grossratswahlen endet am Montag, 29. Juli 2024, 12.00 Uhr (Eingang bei der Staatskanzlei). Die nachstehenden Dokumente erhalten wichtige Informationen sowie Termine und Fristen zum Anmeldeverfahren:

Terminplan (PDF, 1 Seite, 280 KB)
Anleitung Wahlvorschlag (PDF, 6 Seiten, 420 KB)
Anleitung Listen- und Kandidatenerfassung in VeWork (PDF, 13 Seiten, 481 KB)
Merkblatt "Kandidatenangaben" (PDF, 1 Seite, 275 KB)
Provisorische Zuteilung der Listennummern (PDF, 1 Seite, 77 KB)
Merkblatt zum Mitversand von Flugblättern (PDF, 4 Seiten, 400 KB)
Anmeldeformular zum Mitversand von Flugblättern (PDF, 1 Seite, 360 KB)
Merkblatt zur Webpräsentation der Kandidierenden (PDF, 1 Seite, 283 KB)
FAQ Grossratswahlen (PDF, 4 Seiten, 81 KB)
Übersicht Unvereinbarkeiten öffentlicher Ämter im Kanton Aargau (PDF, 4 Seiten, 103 KB)

Die Ausschreibung dieser Wahl erfolgte am 15. März 2024 im kantonalen Amtsblatt.

Bitte melden Sie sich bei der Staatkanzlei ( wahlbuero@ag.ch ), wenn Sie eine Liste für die Grossratswahlen 2024 einreichen möchten.

Mandatszuteilung

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 9. Januar 2024 die Zuteilung der Mandate an die Bezirke für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats gemäss Antrag des Regierungsrats vorgenommen (GR.23.325).

Mandatszuteilung

Wahlkreis/BezirkAnzahl Mandate
Aarau16
Baden29
Bremgarten16
Brugg10
Kulm9
Laufenburg7
Lenzburg13
Muri8
Rheinfelden10
Zofingen15
Zurzach7
Kanton Aargau140

Sitzverteilung "Doppelter Pukelsheim"

Bei den Grossratswahlen kommt das unter dem Namen "Doppelter Pukelsheim" bekannte Sitzverteilungsverfahren zur Anwendung. Damit eine Partei/Gruppierung bei der Sitzverteilung berücksichtigt wird, muss sie im gesamten Kanton mindestens 3 % oder in einem Bezirk mindestens 5 % der Stimmen erhalten (Quorum).

In einem ersten Schritt werden die Sitze gesamtkantonal auf die Parteien/Gruppierungen, entsprechend dem von ihnen erzielten Wähleranteile, verteilt (Oberzuteilung).

Im zweiten Schritt werden die Sitze auf die einzelnen Listen in den Bezirken verteilt (Unterzuteilung). Die Sitze müssen dabei so verteilt werden, dass jeder Bezirk so viele Mandate erhält, wie ihm gemäss Mandatszuteilung zustehen, und jede Partei/Gruppierung so viele Sitze, wir ihr gemäss gesamtkantonaler Verteilung (Oberzuteilung) zustehen.

Details zur Sitzverteilung finden Sie hier: Dokumentation Doppelter Pukelsheim (PDF, 4 Seiten, 168 KB)

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