Rechtliche Grundlagen
Die Staatskanzlei und die Gemeinden sind bei der Ausübung ihrer Arbeit an rechtliche Grundlagen gebunden. Bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen sind zudem die Weisungen und Kreisschreiben der Bundeskanzlei (Sektion politische Rechte) massgebend. Bei kantonalen Wahlen und Abstimmungen bilden die kantonalen Erlasse die Arbeitsgrundlage.
Die politischen Rechte auf Bundesebene
- Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die politischen Rechte (VPR, SR 161.11)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Sitzverteilung bei der Gesamterneuerung des Nationalrats (SR 161.13)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung der Bundesversammlung über das Parteienregister (SR 161.15)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz [ASG], SR 195.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizerverordnung [V-ASG], SR 195.11)(öffnet in einem neuen Fenster)
Die politischen Rechte auf Kantonsebene
- Verfassung des Kantons Aargau (SAR 110.000) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die die politischen Rechte (GPR, SAR 131.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR, SAR 131.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Wahl des Nationalrates (SAR 131.131)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Unvereinbarkeitsgesetz (SAR 150.300)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlgesetz, SAR 152.100) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Grossratswahlgesetz (SAR 152.111)(öffnet in einem neuen Fenster)