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Abstimmungen

Abstimmung vom 27. November 2016

Am Abstimmungstermin vom 27. November 2016 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden:

Der Bundesrat unterbreitete am 27. November 2016 die folgende Vorlage zur Abstimmung:

  • Vorlage 1: Volksinitiative vom 16. November 2012 "Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)"

Erläuterungen des Bundesrats (mit Abstimmungsvideo)(öffnet in einem neuen Fenster)

Der Regierungsrat unterbreitete am 27. November 2016 vier Vorlagen zur Abstimmung:

Einleitung zu den Entlastungsmassnahmen 2016; Botschaft Regierungsrat und Protokolle Grosser Rat

Entlastungsmassnahmen 2016

Der starke Franken, infolge der Aufhebung des Euro-Mindestkurses, setzt vor allem die exportorientierte Wirtschaft nach wie vor unter Druck. Die dadurch eingetrübten Wirtschaftsaussichten führen gesamthaft zu stagnierenden Steuerprognosen für die Jahre 2016 und 2017. Bei den juristischen Personen ist sogar mit einer Abnahme der Steuereinnahmen zu rechnen. Gleichzeitig steigen in verschiedenen Aufgabenbereichen, wie beispielsweise Gesundheit, Soziales und öffentlicher Verkehr, die Ausgaben.

Um künftigen Generationen keine Schulden zu übertragen, hat der Kanton Aargau neben der Leistungsanalyse im AFP 2016–2019 mit insgesamt 110 Entlastungsmassnahmen grosse Anstrengungen für einen ausgeglichenen Staatshaushalt unternommen. Zwölf der 110 Entlastungsmassnahmen erfordern eine Gesetzesänderung. Alle zwölf Massnahmen wurden in der Schlussberatung am 13. September 2016 durch den Grossen Rat angenommen. Bei vier dieser Entlastungsmassnahmen wurde die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht oder das Behördenreferendum ergriffen. Diese vier Entlastungsmassnahmen sind Gegenstand der vorliegenden Abstimmungsvorlagen. Jede Entlastungsmassnahme steht für sich und über jede kann einzeln entschieden werden.

Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen die vier Vorlagen zur Annahme.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (PDF, 10 Seiten, 195 KB)
Protokoll des Grossen Rats (Eintreten, Beginn Detailberatung) (PDF, 3 Seiten, 100 KB)
Protokoll des Grossen Rats (Forts. Detailberatung, Schlussabstimmung) (PDF, 4 Seiten, 193 KB)

Vorlage 2: Schulgesetz (Abschaffung des Berufswahljahrs)

Das Berufswahljahr in der Volksschule ist eine Sonderform im letzten Schuljahr, das den Jugendlichen zusätzlich zur Real, Sekundar- und Bezirksschule sowie den Kleinklassen und dem Werkjahr zur Verfügung steht. Es wurde vor 40 Jahren eingeführt, um den Jugendlichen zur Berufswahlreife zu verhelfen, als es noch keine Angebote zur Berufsorientierung gab. Inzwischen sind solche Angebote jedoch fester Bestandteil des Oberstufenunterrichts. Die Schülerinnen und Schüler profitieren heute von einer engen Zusammenarbeit der Berufsberatung mit den Schulen, den vielfältigen Schnuppermöglichkeiten in Lehrbetrieben und von Berufskunde im Unterricht und an Berufsschauen.

Seit der Einführung wurden somit neue und besser geeignete Angebote geschaffen, welche Schülerinnen und Schüler der Oberstufe bei der Berufswahl umfassend unterstützen. Diese Anstrengungen führten dazu, dass das Berufswahljahr seine Bedeutung verloren hat. Lediglich 50 Jugendliche wählten im Schuljahr 2016/2017 das Berufswahljahr.

Vorlage 3: Steuergesetz (Begrenzung Pendlerabzug auf Fr. 7'000.–)

Der Fahrkostenabzug für den Arbeitsweg bei den kantonalen Steuern soll künftig auf höchstens Fr. 7000.– begrenzt werden. Bisher ist dieser Abzug für die Steuerpflichtigen im Aargau nicht begrenzt. Selbst mit der vorgeschlagenen Kürzung können noch immer deutlich höhere Abzüge gemacht werden als beim Bund oder in vielen anderen Kantonen.

Die Höhe des Abzugs trägt dem Aargau als Kanton der Regionen Rechnung: Pendlerinnen und Pendler innerhalb der Regionen sind vom Maximalbetrag kaum betroffen. Wer einen längeren Arbeitsweg auf sich nimmt, entscheidet sich in der Regel bewusst für das Verbleiben am Wohnort, weshalb der Weg für das Erzielen des Einkommens nicht zwingend erforderlich ist. Zudem wird mit der neuen Regelung eine Gleichbehandlung zwischen Nutzern des öffentlichen Verkehrs und jenen des motorisierten Individualverkehrs erwirkt, welche künftig ähnlich hohe Abzüge geltend machen können.

Vorlage 4: Ergänzungsleistungsgesetz (Anhebung des Vermögensverzehrs bei Ergänzungsleistungen zur IV)

Mit dieser Massnahme soll der Vermögenverzehr bei IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern im Heim von einem Fünfzehntel auf einen Fünftel angehoben werden. Das Bundesgesetz ermächtigt die Kantone, bei Personen mit Anspruch auf eine Invalidenrente höchstens einen Fünftel des Reinvermögens als Einnahmen anzurechnen, soweit dieses bei alleinstehenden Personen Fr. 37'500.- und bei Ehepaaren Fr. 60'000.- übersteigt. Bei der Mehrheit der Kantone beträgt der Vermögensverzehr einen Fünfzehntel. Zehn Kantone haben einen höheren Vermögenverzehr festgelegt, davon sechs bei einem Fünftel. Die Anpassung betrifft rund 3 % der 16'000 IV-Rentnerinnen und IV-Rentner im Kanton Aargau.

Ein Vermögensverzehr von einem Fünfzehntel führt dazu, dass auch IV-Rentenberechtigte mit sehr hohen Vermögen einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Der höchste Vermögenswert einer alleinstehenden Person im Heim mit Ergänzungsleistungen zur IV beträgt rund Fr. 500'000.-. Da die Ergänzungsleistungen über Steuergelder finanziert werden, muss eine Abwägung zwischen Vermögenssicherung und den Interessen der Steuerzahlenden stattfinden. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Vermögensverzehrs wird diesem Umstand Rechnung getragen.

Vorlage 5: Wassernutzungsgesetz (Gewässerrevitalisierungen)

Gemäss Gewässerschutzgesetz des Bundes sind die Kantone für Gewässerrevitalisierungen zuständig. Auf dieser Basis hat der Kanton Aargau eine Revitalisierungsplanung erstellt und der Grosse Rat 2008 festgelegt, dass 10 % des jährlichen Wasserzinsertrags für die Revitalisierung von Bächen und Flüssen verwendet werden soll. Seit Inkrafttreten dieser Bestimmung hat sich der Wasserzinsertrag des Kantons Aargau und damit auch die Höhe des zweckgebundenen Betrags signifikant erhöht. Die effektiven Nettoinvestitionen des Kantons in Gewässerrevitalisierungen sind jedoch tiefer. Deshalb soll der zweckgebundene Anteil von 10 % auf 5 % reduziert werden.

Die durchschnittlichen jährlichen Nettoinvestitionen in Gewässerrevitalisierungen der Jahre 2010–2015 entsprechen im Schnitt rund 5 % des jährlichen Wasserzinsertrags. Die vorgesehene gesetzliche Anpassung schafft somit eine Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten.

Abstimmungsbroschüre vom 27. November 2016 (PDF, 40 Seiten, 491 KB)

Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (27. November 2016) (ZIP, 46,1 MB)

Hier finden Sie die Ergebnisse zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 27. November 2016:

zu den Resultaten

Dokumente zum Download

Kantonsprotokoll eidg. Abstimmungsvorlage (PDF, 1 Seite, 98 KB)

Kantonsprotokoll kant. Abstimmungsvorlagen (PDF, 4 Seiten, 115 KB)

Die Ergebnisse der eidg. und kant. Volksabstimmung vom 27. November 2016 wurden als Beilagen zum Amtsblatt Nr. 48(öffnet in einem neuen Fenster) vom 2. Dezember 2016 publiziert.