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Abstimmung vom 27. September 2020

Am Abstimmungstermin vom 27. September 2020 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden:

Der Bundesrat unterbreitete am 27. September 2020 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

  • Vorlage 1: Volksinitiative vom 31. August 2018 "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"
  • Vorlage 2: Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
  • Vorlage 3: Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
  • Vorlage 4: Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie")
  • Vorlage 5: Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Erläuterungen des Bundesrats (mit Abstimmungsvideos)

Der Regierungsrat unterbreitete am 27. September 2020 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

Vorlagen 6 und 7: Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule

Vorlage 6: Verfassung des Kantons Aargau (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019

Vorlage 7: Schulgesetz (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 10. Dezember 2019 der Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule zugestimmt. Diese umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau sowie eine Änderung des Schulgesetzes. Die Verfassungsänderung wurde mit 105 zu 25 Stimmen und die Änderung des Schulgesetzes mit 107 zu 24 Stimmen gutgeheissen. Die Änderung der Verfassung untersteht der obligatorischen Volksabstimmung. Gegen die Änderung des Schulgesetzes wurde das Behördenreferendum ergriffen, so dass auch hierzu eine Volksabstimmung stattfindet.

Heute erfolgt die Führung der Schulen durch den Kanton, den Gemeinderat, die Schulpflege und die Schulleitung. Die Aufteilung der Führungsverantwortung über die vier Instanzen stellt eine Herausforderung an eine effektive und effiziente Führung der Schulen dar. Besonders die Aufteilung von strategischer und finanzieller Führung auf zwei rechtlich gleichgestellte Behörden, Schulpflege und Gemeinderat, führt immer wieder zu Schnittstellenproblemen. Denn strategische Entwicklungen sind häufig an finanzielle Ressourcen gebunden. In der Zusammenarbeit müssen Rollen und Zuständigkeiten immer wieder geklärt werden. Dies bedingt eine ständige Pflege der Schnittstelle und kostet Zeit wie Energie.

Ab 1. Januar 2022 soll auf kommunaler Ebene eine Führungsstruktur der Aargauer Volksschule ohne Schulpflege umgesetzt werden. In der neuen Führungsstruktur übernimmt der Gemeinderat die Gesamtverantwortung für die Schule. Alle Kompetenzen und Aufgaben der Schulpflege werden an ihn übertragen. Die Entwicklung und Führung der Schule über Strategie und Finanzen erfolgt aus einer Hand.

Die Schule wird enger in die Struktur und Organisation der Gemeinde eingebunden, was sie in ihrer Position stärkt. Durch den Wegfall einer Führungsinstanz und der damit verbundenen Schnittstellen kann von einem reduzierten Führungsaufwand vor Ort ausgegangen werden. Es ergeben sich kürzere Kommunikationswege und eine engere Zusammenarbeit unter allen an der Führung und Entwicklung der Schule Beteiligten.

Der Regierungsrat und die Mehrheit des Grossen Rats haben sich für die Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule aus folgenden Gründen ausgesprochen:

  • Mit der Zusammenlegung der finanziellen und strategischen Führung der Schule beim Gemeinderat erfolgt die Entwicklung der Schule aus einer Hand. Dies ermöglicht eine leistungsfähige und effiziente sowie ressourcenschonende Schulführung.
  • Mit der vorgeschlagenen Reduktion der Anzahl Führungsinstanzen werden die Strukturen vereinfacht, der strukturelle Überbau wird verschlankt und der Verwaltungsaufwand abgebaut. Doppelspurigkeiten entfallen.
  • Die Bevölkerung hat mit dem neuen Führungssystem die Möglichkeit, sich an der Gemeindeversammlung beziehungsweise im Einwohnerrat über Entwicklungen an ihrer Schule direkt durch den Gemeinderat informieren zu lassen beziehungsweise sich gegebenenfalls politisch einzubringen. Die demokratische Mitwirkung wird erhöht.

Eine Minderheit des Grossen Rats argumentiert, dass die Schulpflege ein von den Stimmberechtigten gewähltes Gremium sei und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung geniesse. Der Verzicht auf Schulpflegen würde daher mit einem Abbau an Demokratie einhergehen. Die Führung der Schule könne durch den Gemeinderat verpolitisiert werden. Ebenfalls wird befürchtet, dass eine kostenneutrale Umsetzung für Kanton und Gemeinden nicht eingehalten werden könne.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (PDF, 13 Seiten, 271 KB)
Protokoll des Grossen Rats (PDF, 3 Seiten, 194 KB)

Vorlage 8: Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG); Änderung vom 3. März 2020

Die Aufgabenteilung im Energiebereich mit dem Bund weist den Kantonen den Gebäudesektor als Schwerpunkt zu. Die Kantone stimmen ihre Gesetzgebung in diesem Bereich seit über 30 Jahren ab und haben sie in mehreren Schritten an den jeweiligen aktuellen Stand der Technik angepasst. Der Energiebedarf von neuen Gebäuden konnte damit stark reduziert werden. Dank der eingesparten Energie fallen die gesamten Kosten für ein neues Gebäude über die Lebensdauer deutlich tiefer aus. Zusätzlich haben die Gebäude eine höhere Wohnqualität. Davon profitieren Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer wie auch Mieterinnen und Mieter.

Die bisherige Energiegesetzgebung strebt vor allem die Erhöhung der Energieeffizienz an. Im Gebäudebereich wird deshalb ein hohes Gewicht auf eine effiziente Gebäudehülle gelegt. Neu hat die Klimapolitik an Bedeutung gewonnen. Energie- und Klimapolitik ergänzen sich stark. Der Bund unternimmt grosse Anstrengungen, den CO2-Ausstoss in der Schweiz bis 2050 auf null zu senken (Netto-Null-Ziel). Zwei Drittel des CO2-Ausstosses des Gebäudesektors stammen von Gebäuden mit Baujahr vor 1980. Wenn die Zielsetzung erreicht werden soll, müssen auch bei bestehenden Gebäuden Massnahmen erfolgen. Bei fossil beheizten Gebäuden ist deshalb bei einem Wärmeerzeugerersatz der CO2-Ausstoss zu senken. Auch der Ersatz von Elektrodirektheizungen und Elektroboilern durch wesentlich effizientere Wärmepumpensysteme kann einen wesentlichen Beitrag leisten.

Durch den Ersatz fossiler Heizungen mit Wärmepumpen steigt der Verbrauch elektrischer Energie vor allem im Winterhalbjahr an. Auch die zunehmende Elektromobilität erhöht den Strombedarf. Mit dem Realisieren von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bau neuer Gebäude, kann ein Beitrag für die künftige Versorgungssicherheit geleistet werden.

Die Mehrheit im Grossen Rat ist dem Antrag des Regierungsrats gefolgt und hat der Teilrevision des Energiegesetzes zugestimmt. Die Minderheit monierte im Wesentlichen eine zu hohe Kostenfolge und einen ungerechtfertigten Eingriff in die Eigentumsrechte der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.

Da das Behördenreferendum ergriffen wurde, untersteht die vom Grossen Rat beschlossene Gesetzesänderung der Volksabstimmung.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (PDF, 52 Seiten, 1,7 MB)
Protokoll des Grossen Rats (PDF, 4 Seiten, 196 KB)

Abstimmungsbroschüre vom 27. September 2020 (PDF, 48 Seiten, 907 KB)

Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (ZIP, 71,5 MB)

Hier finden Sie die Ergebnisse zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 27. September 2020:

Zu den Resultaten

Die Ergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurden am 2. Oktober 2020 im kantonalen Amtsblatt publiziert.

Amtsblattpublikation vom 2. Oktober 2020 (eidg. Resultate vom 27. September 2020) (PDF, 7 Seiten, 1,5 MB)

Amtsblattpublikation vom 2. Oktober 2020 (kant. Resultate vom 27. September 2020) (PDF, 5 Seiten, 1,4 MB)

Mehr zum Thema

Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden finden Sie hier.