Hauptmenü

Zurück

Abstimmung vom 18. Juni 2023

Am Abstimmungstermin vom 18. Juni 2023 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über sechs Vorlagen entscheiden.

Eidgenössische Vorlagen

  • Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
  • Vorlage 2: Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)
  • Vorlage 3: Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Erläuterungen des Bundesrats (mit Abstimmungsvideos)

Kantonale Vorlagen

Vorlage 4: Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) vom 17. Januar 2023

Eine kantonale Ombudsstelle ist eine leicht zugängliche und kostenlose Anlaufstelle, die Bürgerinnen und Bürger bei Problemen oder Unklarheiten im Umgang mit Behörden berät. Sie nimmt Anliegen der Bevölkerung entgegen, prüft sie, erteilt Auskünfte, klärt und versucht zu vermitteln. Damit soll sie das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Behörden stärken und einvernehmliche Lösungen ermöglichen.

Vorstösse aus dem Grossen Rat verlangten, dass auch im Kanton Aargau eine Ombudsstelle eingerichtet wird. Diese soll zudem auch für Whistleblowing innerhalb der kantonalen Verwaltung zuständig sein. Gestützt darauf wurde das vorliegende Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) geschaffen.

Da bis jetzt im Kanton Aargau keine derartige Anlaufstelle existiert, können sich Betroffene einzig an die betroffene oder deren vorgesetzte Behörde wenden. Mit der Ombudsstelle soll nun eine unabhängige Behörde als Anlaufstelle geschaffen werden.

Die Ombudsstelle steht allen offen, unabhängig von Alter, Wohnsitz oder Nationalität.

Sie wird von einer Ombudsperson geführt. Diese gibt allen Betroffenen die Möglichkeit, sich zu äussern. Sie holt Auskünfte ein, kann Augenscheine durchführen und Aussprachen mit allen Beteiligten – einen «runden Tisch» – durchführen. Dies wird eine ihrer Haupttätigkeiten sein.

Sieben Kantone verfügen bereits über eine Ombudsstelle.

Gegen das Ombudsgesetz wurde im Grossen Rat mit 72 Stimmen das Behördenreferendum ergriffen. Die Vorlage untersteht deshalb der Volksabstimmung.

Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.22.325 im Bereich des Grossen Rats.

Vorlage 5: Verdichtung des Bahnangebots der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen–Laufenburg; Verpflichtungskredit vom 17. Januar 2023

Die S-Bahnlinie S1 ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs im Fricktal. Sie verkehrt von Basel über Rheinfelden bis Stein-Säckingen im Halbstundentakt. Beim Bahnhof Stein-Säckingen (Bahnhof der Gemeinde Stein) verzweigt sich die Bahnlinie. Die eine Linie führt nach Frick und die andere Linie führt nach Laufenburg. Die S-Bahn verkehrt auf diesen beiden Linien je im Stundentakt.

Heute werden die Ausbauprogramme bei der Bahn durch den Bund geplant und finanziert. Er legt dazu dem eidgenössischen Parlament periodisch Ausbauprogramme vor. Forderungen des Kantons Aargau für einen Ausbau der S-Bahnlinie S1 wurden im aktuell vom eidgenössischen Parlament beschlossenen Ausbauschritt nicht aufgenommen.

Ein Vorstoss im Grossen Rat im Jahr 2017 hat vom Kanton einen Ausbau des S-Bahnangebots auf dem Abschnitt Stein-Säckingen–Laufenburg verlangt.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat kurzfristig einen Ausbau des Busnetzes und längerfristig den Ausbau der Bahn innerhalb der Ausbauprogramme des Bundes vorgeschlagen.

Der Grosse Rat hat sich an seiner Sitzung vom 17. Januar 2023 sowohl für den Ausbau des Busnetzes als auch für einen Bahnausbau ausserhalb des Ausbauprogramms des Bundes ausgesprochen. Er genehmigte einen Verpflichtungskredit von 61 Millionen Franken für die dazu notwendigen Infrastrukturausbauten.

Gegen diesen Verpflichtungskredit wurde im Grossen Rat mit 47 Stimmen das Behördenreferendum ergriffen. Die Vorlage untersteht deshalb der Volksabstimmung.

Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.22.328 im Bereich des Grossen Rats.

Vorlage 6: Aargauische Volksinitiative "Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)" vom 15. Juni 2020

In der Schweiz sind die Gebäude für 45 Prozent des Energieverbrauchs und für rund einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Über eine Million Häuser sind nicht oder kaum ausreichend gedämmt. Zudem werden zwei Drittel der Gebäude noch immer fossil oder mittels elektrischer Widerstandsheizungen beheizt.

Bund und Kantone fördern mit dem bestehenden Gebäudeprogramm energetische Massnahmen im Bereich Gebäudehülle und Haustechnik. Hierzu werden mehrheitlich die Mittel aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen verwendet.

Die Erfahrungen zeigen, dass von einer jährlichen Modernisierungsrate von knapp einem Prozent des Gebäudebestands auszugehen ist.

Die Aargauische Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)» wurde am 15. Juni 2020 mit 3'556 gültigen Unterschriften eingereicht.

Die Aargauische Klimaschutzinitiative verlangt eine Anpassung des Energiegesetzes des Kantons Aargau. Jährlich seien an mindestens drei Prozent der Gebäude energetische Erneuerungen zu unterstützen.

Daneben bezweckt die Aargauische Klimaschutzinitiative, dass die CO2-Abgaben für fossile Brennstoffe, welche aus dem Kanton Aargau abfliessen, über das Gebäudeprogramm vollständig in den Kanton zurückgeführt werden.

Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.23.36 im Bereich des Grossen Rats.

Abstimmungsbroschüre vom 18. Juni 2023 (PDF, 40 Seiten, 1,1 MB)
Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (ZIP, 86,7 MB)

Mehr zum Thema

Informationen zu den Ersatzwahlen auf Bezirks- und Kreisebene vom 18. Juni 2023 finden Sie hier.