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Abstimmung vom 15. Mai 2022

Am Abstimmungstermin vom 15. Mai 2022 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden.

Der Bundesrat unterbreitete am 15. Mai 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

  • Vorlage 1: Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
  • Vorlage 2: Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und ZeIlen (Transplantationsgesetz)
  • Vorlage 3: Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Erläuterungen des Bundesrats

Der Regierungsrat unterbreitete am 15. Mai 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

Vorlage 4: Aargauische Volksinitiative "Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungsinitiative)" vom 4. Juni 2020

Der Staatskanzlei sind am 4. Juni 2020 die Unterschriftenlisten der Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungsinitiative)» mit 3'123 gültigen Unterschriften eingereicht worden.

Die Initiative verlangt, dass auf kantonaler Ebene für Mitglieder von Behörden eine gesetzliche Regelung für eine Amtsenthebung und eine Amtseinstellung geschaffen wird.

Behördenmitglieder werden im Kanton Aargau von den für sie zuständigen Wahlgremien für eine vorgängig bestimmte Dauer gewählt. Dies gilt sowohl für Mitglieder von kantonalen als auch von kommunalen Behörden. Mit der Wahl erfolgt eine demokratische Legitimation. Das bedeutet, dass ein einmal gewähltes Mitglied einer Behörde während der Amtsdauer grundsätzlich nicht seines Amtes enthoben werden kann. Verletzt ein Behördenmitglied während seiner Amtsdauer die Pflichten seines Amtes in schwerwiegender Weise, so hat dies kaum Konsequenzen. Ein mögliches Fehlverhalten kann erst mit Ablauf der Amtsdauer sanktioniert werden, indem keine Wiederwahl mehr erfolgt.

Gemäss geltendem Recht ist im Kanton Aargau zwar bereits heute für einzelne Behörden eine Amtsenthebung respektive Amtseinstellung zulässig. Die Möglichkeit einer umfassenden Amtsenthebung oder Amtseinstellung für sämtliche Behörden besteht hingegen nicht.

Der Regierungsrat und die Mehrheit des Grossen Rats empfehlen Ihnen, die Initiative aus folgenden Gründen anzunehmen:

  • Situationen, in welchen es zu grobem Fehlverhalten von Amtsträgerinnen und Amtsträgern kommt, sind zwar selten, sie können aber das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit von Parlament und Regierung erschüttern. Das Schadenspotenzial ist dementsprechend gross. Solchen schwerwiegenden Fällen kann in Zukunft mit einem Verfahren auf Amtsenthebung oder Amtseinstellung begegnet werden. Deshalb ist eine entsprechende Regelung auf Gesetzesstufe, wie sie in der Initiative gefordert wird, nachvollziehbar und wünschenswert.
  • Bereits heute besteht im Bereich der Gerichte und auf kommunaler Ebene die Möglichkeit von Amtsenthebungen. Mit der Initiative wird diese Regelungen sinnvoll ergänzt und ist auch auf Parlamente sowie auf den Regierungsrat und damit auf alle Staatsebenen anwendbar.

Für eine Minderheit im Grossen Rat handelt es sich hingegen um eine überflüssige Initiative, welche ausschliesslich politisch motiviert und nicht sachlich begründet ist. Für sie genügen die Nichtwiederwahl durch das Volk und die bereits bestehenden Möglichkeiten der Amtsenthebung von kommunalen Behörden und für Mitglieder von Gerichten.

Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.21.189 im Bereich des Grossen Rats.

Vorlage 5: ​Steuergesetz (StG); Änderung vom 7. Dezember 2021

Der Grosse Rat hat am 7. Dezember 2021 die Änderung des Steuergesetzes behandelt und folgte mit 94 zu 39 Stimmen dem Antrag des Regierungsrats. Gegen diesen Beschluss wurde mit 40 Stimmen das Behördenreferendum ergriffen. Die Vorlage untersteht deshalb der Volksabstimmung. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sollen einerseits die natürlichen Personen steuerlich entlastet werden, indem der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen erhöht wird. Die Erhöhung des Pauschalabzugs trägt den gestiegenen Krankenkassenprämien Rechnung. Andererseits sollen die Gewinnsteuern von ertragsstarken Unternehmen reduziert werden. Damit verbessert der Kanton Aargau seine Wettbewerbsfähigkeit und bleibt ein attraktiver Wirtschaftsstandort, an dem Arbeitsplätze erhalten bleiben und neue geschaffen werden.

Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.21.238 im Bereich des Grossen Rats.

Abstimmungsbroschüre vom 15. Mai 2020 (PDF, 32 Seiten, 182 KB)

Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (ZIP, 46,6 MB)

Hier finden Sie die Ergebnisse zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 15. Mai 2022:

Zu den Resultaten

Die Ergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 wurden am 20. Mai 2022 im kantonalen Amtsblatt publiziert.

Amtsblattpublikation vom 20. Mai 2022 (eidg. Resultate vom 15. Mai 2022)
Amtsblattpublikation vom 20. Mai 2022 (kant. Resultate vom 15. Mai 2022)

Mehr zum Thema

Informationen zu den Ersatzwahlen auf Bezirks- und Kreisebene vom 15. Mai 2022 finden Sie hier.