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Coronavirus (Covid-19) – Kanton Aargau passt kantonales Krisenmanagement und Eventualplanung für die kommenden Monate an :
Überführung der Bestimmungen für Härtefallprogramm 2022 in neue Übergangsverordnung und Nachtragskredit-Antrag für Schutzschirm zur Unterstützung von Grossveranstaltungen

Trotz hoher Ansteckungsrate und Fallzahlen führte die Omikron-Welle bisher nicht zu einer Überlastung des Gesundheitswesens. Der Bundesrat hatte deshalb Mitte Februar 2022 die meisten Coronavirus-Schutzmassnahmen aufgehoben und auf Anfang April 2022 das Ende der besonderen Lage angekündigt. Der Regierungsrat passt aufgrund dieser Entwicklung das kantonale Krisenmanagement sowie die Eventualplanung für die kommenden Monate an. Die Ressourcen und Angebote des kantonalen Covid-19-Programms werden reduziert; gleichzeitig wird eine organisatorische Grundstruktur aufrechterhalten, um für eine allfällige erneute Eskalation im Herbst 2022 gewappnet zu sein. Weiter überführt der Regierungsrat die Bestimmungen für finanzielle Unterstützung im Bereich Wirtschaft, Kultur und Sport in eine neue Übergangsverordnung und verabschiedet einen Nachtragskreditantrag an den Grossen Rat für den Schutzschirm zur Unterstützung von Grossveranstaltungen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geht davon aus, dass es trotz sehr starker Verbreitung der Coronavirus-Variante Omikron nicht mehr zu einer Überlastung der Spitäler und Intensivpflegestationen kommen wird. Aufgrund dieser Prognose und dem hohen Immunisierungsgrad der Bevölkerung durch Impfung sowie Genesung hatte der Bundesrat per 17. Februar 2022 die Aufhebung der meisten in der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage) verankerten Massnahmen beschlossen.

Der Bundesrat hat zudem wiederholt die Rückkehr zur normalen Lage per 1. April 2022 angekündigt. Damit würden auch die Pflicht zur Isolation nach einem positiven Testresultat sowie die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr aufgehoben.

Hohe Fallzahlen im Kanton Aargau, aber keine Überlastung des Gesundheitswesens

Im Kanton Aargau steigen die Fallzahlen wie in der ganzen Schweiz an. Seit Montag, 7. März 2022, bis gestern Donnerstag, 10. März 2022, waren rund 12'000 positive Testresultate zu verzeichnen. In der gesamten Vorwoche waren es rund 15'500 Fälle. Am Dienstag, 8. März 2022, lag die Fallzahl mit 3'576 infizierten Personen so hoch wie noch nie zuvor während der Pandemie. Auch die hospitalisierten Patientinnen und Patienten auf der Bettenstation steigen an.

Am vergangenen Mittwoch waren 100 Personen wegen einer Covid-19-Erkrankung auf der Bettenstation hospitalisiert, am gleichen Tag der Vorwoche waren es 70 Personen. Stabil tief hingegen bleibt die Belegung der Intensivpflegestation. Am Mittwoch wurden 6 Patientinnen und Patienten mit Covid-19 dort behandelt. Am gleichen Tag der Vorwoche waren es 11 Personen. Es stehen genügend Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patienten zur Verfügung.

Neue Eventualplanung

Voraussichtlich per 1. April 2022 hebt der Bundesrat die besondere Lage auf. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Aargau zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-V AG) ebenfalls per 1. April 2022 aufzuheben. Weiterhin können und sollen die Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen jedoch Massnahmen aufrechterhalten, wenn diese dem Schutz der anwesenden Personen dienen. Zudem können die Einrichtungen weiterhin repetitive Tests für Mitarbeitende anbieten. Die Pflicht, ein Angebot aufrecht zu erhalten, entfällt hingegen. Auch für Betreiber kritischer Infrastrukturen steht das kantonale Angebot des repetitiven Testens kostenlos zur Verfügung.

Mit der Aufhebung der meisten Massnahmen nehmen die Aufgaben des kantonalen Covid-19-Programms ab. Auch der Personalbedarf sinkt. Der Regierungsrat hat deshalb den Auftrag an die Abteilung Gesundheit erteilt, den Betrieb des Covid-19-Programms entsprechend anzupassen. Er geht von einem Personalbedarf von rund 30 Personen aus, um ein Grundangebot aufrecht zu erhalten und für künftige Herausforderungen gewappnet zu sein. Derzeit sind etwa 80 Personen im Einsatz. Zeitweise waren bisher über 300 Personen für das Covid-19-Programm tätig. Die Kosten für den reduzierten Betrieb belaufen sich zwischen 1. April und 31. Dezember 2022 auf rund 3 Millionen Franken. Die Finanzierung findet über die bereits genehmigten Kredite statt. Gleichzeitig bereitet sich der Regierungsrat im Rahmen seiner Eventualplanung auf eine mögliche Verschlechterung der epidemiologischen Lage beispielsweise wegen neuer Virusvarianten vor. Auch eine weitere Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personen im Herbst 2022, wie diese das Bundesamt für Gesundheit (BAG) angekündigt hat, wird vorbereitet. Aus diesem Grund bleibt auch der Personalpool mit Personen auf Abruf bestehen.

Verschiedene Aufgaben bleiben

Im Detail finden im Laufe der nächsten Wochen folgende Anpassungen innerhalb des Covid-19-Programms statt.

  • Impfangebot: Es führen nur noch die Impfzentren KSA Aarau, KSB Baden, Spital Muri und GFZ Rheinfelden Covid-19-Impfungen durch. Das gilt auch für den voraussichtlich in den nächsten Wochen zur Verfügung stehenden Totimpfstoff des Herstellers Novavax. Nur noch wenige Apotheken und Arztpraxen bieten ab dem 1. April 2022 Covid-19-Impfungen an. Eine aktuelle Übersicht bietet die Webseite www.ag.ch/covid-impfanmeldung.
  • Testangebot: Apotheken, Arztpraxen und bewilligte Testzentren können weiterhin Covid-19-Tests anbieten. Die Akutspitäler werden ihr Testangebot aufrechterhalten.
  • Repetitives Testen: Der Kanton Aargau bietet repetitives Testen für Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen sowie für Betriebe der kritischen Infrastrukturen weiterhin an, solange der Bund die Finanzierung dafür übernimmt.
  • Contact Tracing: Mit dem voraussichtlichen Ende der Isolationspflicht am 1. April 2022 sinkt der Aufwand für das Contact Tracing erneut. In Ausnahmesituationen und im Einzelfall kann der kantonsärztliche Dienst basierend auf dem Epidemiengesetz weiterhin spezifische Massnahmen anordnen.
  • Covid-Zertifikate: Für Reisetätigkeit ist derzeit weiterhin ein Covid-19-Zertifikat notwendig. Die Kantone müssen eine entsprechende Ansprechstelle beispielsweise zur Bereinigung fehlerhafter Zertifikate aufrechterhalten. Während der Sommerferienzeit ist von einer erhöhten Nachfrage auszugehen.
  • Corona-Info-Hotline: Die kantonale Auskunftshotline beantwortet weiterhin Fragen aus der Bevölkerung, schränkt aber ihre Betriebszeiten weiter ein.

Aufhebung der kantonalen Krisenorganisation

Gleichzeitig mit der Rückkehr in die normale Lage per 1. April 2022 hebt der Kanton die aktuelle Krisenorganisation auf. Die Abteilung Gesundheit führt das Monitoring der Lage mit Hilfe der Überwachungsdaten des Bundes weiter. Wichtige Informationen für die Bevölkerung sind weiterhin auf der Webseite www.ag.ch/coronavirus verfügbar. Sobald gemäss den Kriterien im Massnahmenplan kantonale Massnahmen erforderlich werden, aber spätestens mit der Rückkehr in die besondere Lage, wird das kantonale Krisenmanagement (Koordinations- und Steuerungsausschuss, Coronastab DGS) wieder reaktiviert. Zentrale Kriterien zur Beurteilung der Lage sind:

  • 7-Tage-lnzidenz,
  • R-Wert,
  • IPS-Patienten mit Covid-19,
  • Belegung zertifizierte IPS-Plätze,
  • Anzahl verschobene elektive Eingriffe, insbesondere im Kantonsspital Aarau und im Kantonsspital Baden.

Die im Spätsommer 2021 festgelegten Eskalationsstufen und die damit verbundenen Schwellenwerte haben mit dem Auftreten der Omikron-Variante des Coronavirus bereits Ende 2021 ihre Bedeutung verloren. Der Regierungsrat hat die Eskalationsstufen deshalb aufgehoben.

Härtefallprogramm für das erste Quartal 2022: Unternehmen können ab 20. April 2022 Gesuche einreichen

Der Kanton Aargau unterstützt weiterhin Unternehmen, die infolge der Coronavirus-Pandemie hohe Umsatzausfälle erleiden. Die Sonderverordnung 2 läuft Ende April 2022 aus und kann nicht verlängert werden. Sie erlaubt den betroffenen Unternehmen, Härtefallgesuche noch für die Periode bis Dezember 2021 einzureichen. Auf Bundesebene wurden die Bestimmungen für die Härtefallmassnahmen verlängert. Die Kantone sind für die Umsetzung und das Verfahren zuständig. Der Regierungsrat hat daher beschlossen, die zum Vollzug des Bundesgesetzes notwendigen Bestimmungen in einer Übergangsverordnung zu erlassen, welche die Härtefallmassnahmen ab 1. Januar 2022 regelt. Sie gilt für längstens zwei Jahre. Mit der Übergangsverordnung können schwerwiegende wirtschaftliche Störungen infolge der Covid-19 Pandemie weiterhin vermieden werden. Sie tritt am 16. April 2022 in Kraft.

Anspruchsvoraussetzungen für Härtefallhilfe bleiben bestehen

Die Gesuche für Unternehmen können voraussichtlich ab dem 20. April 2022 eingereicht werden. Die Unterstützungsbeiträge werden in Not geratenen Unternehmen für das erste Quartal 2022 ausgerichtet und berechnen sich auf Basis der ungedeckten Kosten. Voraussetzung dafür ist ein Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent oder eine behördlich angeordnete Schliessung. Zusätzlich sind die Unternehmen dazu angehalten, zumutbare Selbsthilfemassnahmen zu ergreifen und nicht notwendige Kosten zu vermeiden. Damit entsprechen die Anspruchsvoraussetzungen und Obergrenzen weitgehend der bisherigen Härtefallunterstützung, die im Covid-19-Gesetz geregelt sind (u. a. Mindestjahresumsatz von 50'000 Franken und Gründung vor dem 1. Oktober 2020).

Die Übergangsverordnung enthält alle notwendigen Bestimmungen für Massnahmen für die Wirtschaft (Härtefallmassnahmen) sowie im Bereich Kultur und Sport (Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende und Beiträge an Transformationsprojekte, Solidarbürgschaften im Sport sowie Unterstützung von Veranstaltungsunternehmen).

Für die Finanzierung des Härtefallprogramms für Unternehmen ist keine Aufstockung des Zusatz- und Nachtragskredits notwendig.

Schutzschirm für Grossveranstaltungen wird bis Ende 2022 verlängert

In der Wintersession 2021 haben die eidgenössischen Räte unter anderem entschieden, den Schutzschirm für Grossveranstaltungen von überkantonaler Bedeutung zu verlängern. Auch im Aargau sind für dieses Jahr wieder mehr Grossveranstaltungen geplant, viele Veranstaltungen werden voraussichtlich dieses Jahr überhaupt erst wieder durchgeführt werden können. Entsprechend beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Nachtragskredit über 4 Millionen Franken, so dass total 6 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Grossveranstaltungen, die bis Ende 2022 durchgeführt werden, können bis am 31. Oktober Anträge stellen. Im Fall einer gesundheitspolizeilichen Absage übernehmen der Bund und der Kanton die ungedeckten Kosten, abzüglich eines Selbstbehalts. Eine Bewilligungspflicht besteht keine mehr.

Regierungsrat für Deaktivierung der SwissCovid-App

Der Regierungsrat befürwortet die vom Bund in Aussicht gestellte Aufhebung der Verordnung zur SwissCovid-App. Auch die Deaktivierung der App und die Vernichtung der beim Bund gespeicherten Daten unterstützt der Regierungsrat. Entsprechend hat er sich in der Vernehmlassung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 7. März 2022 zur SwissCovid-App geäussert.

Regierungsrat befürwortet Lockerung der Einreisebeschränkungen

Die Kantone haben sich in einer Vernehmlassung zur Änderung der Covid-19-Verordnung 3 äussern können, der Bundesrat entscheidet am 18. März 2022 über die Vorlage. Der Aargauer Regierungsrat unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, pandemiebedingte Einreisebeschränkungen für Drittstaatsangehörige, die für einen kurzfristigen, nicht bewilligungspflichtigen Aufenthalt aus einem Risikoland in die Schweiz einreisen, zu lockern.

Die bestehenden Einreisebeschränkungen betreffen vor allem Reisende, die zu touristischen Zwecken oder für Besuche bis zu 90 Tage in die Schweiz einreisen. Ihnen wird die Einreise zurzeit nur gestattet, wenn sie einen gültigen Impfnachweis vorzeigen oder wenn sie nachweisen können, sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit zu befinden.

Neu soll die Einreise aus Risikostaaten für Tourismus- und Besuchsaufenthalte auch für Drittstaatsangehörige, die eine Genesung vom Covid-19 Virus nachweisen können, gestattet werden.

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