Zweite Phase der Alkohol-Testkäufe läuft
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Rund ein Drittel weniger fehlerhafte Verkäufe in den Testgemeinden
Trotz angekündigten Alkohol-Testkäufen haben in der laufenden zweiten Phase des Projekts rund ein Drittel der getesteten Verkaufsstellen alkoholische Getränke an zu junge Testkäuferinnen und Testkäufer verkauft. Die Schlussauswertung wird 2011 vorliegen.
Bis heute sind in der laufenden zweiten Phase 155 Testkäufe getätigt worden. Rund ein Drittel der Verkaufsstellen haben dabei alkoholische Getränke an zu junge Testkäuferinnen und -käufer verkauft. Diese Verkaufsstellen wurden darauf informiert und gemahnt. Gleichzeitig wurde ihnen ein dritter Testkauf in Aussicht gestellt. Diese dritte Phase wird bis 2011 ausgewertet. Das Projekt "Alkohol-Testkäufe in den Gemeinden des Kantons Aargau" will insbesondere den Jugendschutz fördern.
Bisher rund 30 Prozent fehlerhafte Verkäufe
Die 50 fehlerhaften Verkäufe der zweiten Phase wurden im Detailhandel, in Restaurants, Imbissbuden, Tankstellen und an Events getätigt. Kein Fehlverhalten stellten die Testkäufer in den bisher getesteten fünf Tankstellen fest. An den übrigen Verkaufsstandorten war im Durchschnitt jeder dritte Alkoholverkauf fehlerhaft. Die Fehlerquote war bei Imbissbuden mit rund 43 Prozent am höchsten. Im Vergleich zur ersten Phase sind die fehlerhaften Verkäufe insgesamt um rund ein Drittel zurückgegangen.
In der auslaufenden ersten Phase der Alkohol-Testkäufe im Kanton Aargau wurden bisher 542 Testkäufe vorgenommen, davon waren 235 fehlerhaft. Mit rund 48 Prozent fehlerhaften Verkäufen führen die Restaurants die Verkaufsstatistik an.
Die Alkohol-Testkäufe wurden vom Regierungsrat bisher als rechtlich ausreichend abgestützt beurteilt. In seiner Antwort auf einen Vorstoss im Grossen Rat brachte der Regierungsrat im November 2008 zum Ausdruck, dass er die Sanktionen als zulässig erachtet. Allerdings wurde in der Zwischenzeit ein Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft in der Sache ans Bundesgericht weitergezogen. Damit wird in absehbarer Zeit abschliessend geklärt sein, wie es sich mit der Durchführung von Alkohol-Testkäufen und den Sanktionen gegen fehlbare Verkäufer verhält.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist in der eidgenössischen Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung und im Bundesgesetz über die gebrannten Wasser geregelt. Alkoholische Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden; Spirituosen nicht an unter 18-jährige. Dieser Grundsatz wird im kantonalen Gastgewerbegesetz und neu auch im revidierten Gesundheitsgesetz festgehalten.
Über 40 Gemeinden aktiv
Am Projekt "Alkohol-Testkäufe in den Gemeinden des Kantons Aargau" sind über 40 Gemeinden beteiligt. Der bis 2011 gesteckte Projektrahmen ist personell und finanziell ausgeschöpft, so dass sich die Anzahl der teilnehmenden Gemeinden nicht mehr ändern wird. Das Projekt wurde 2008 lanciert. Daran wirken die Vereinigung Aargauer Gemeindepolizeien, die Suchtprävention Aargau, das Kinder- und Jugendwerk des Blauen Kreuzes und das Departement Gesundheit und Soziales mit.
Das Konzept kann unter www.suchtpraevention-aargau.ch eingesehen und bei juerg.siegrist@ag.ch bezogen werden.