Zustimmung zum Stationierungskonzept der Armee
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Regierungsrat anerkennt veränderte Infrastrukturbedürfnisse
Der Regierungsrat nimmt das geplante neue Stationierungskonzept der Armee als Gesamtkonzept grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis. Demnach soll der Kanton Aargau ein starker Partner im Bereich Militär bleiben. Eine Erneuerung des Waffenplatzvertrages Aarau ab 2030 steht für den Regierungsrat nicht im Vordergrund.
Der Regierungsrat anerkennt die Notwendigkeit der Überarbeitung des aktuellen Stationierungskonzepts aufgrund der Weiterentwicklung der Armee (WEA) und der damit einhergehenden, veränderten Infrastrukturbedürfnisse. Dem vorliegenden Planungsdokument entnimmt der Regierungsrat, dass die Eidgenossenschaft auch in Zukunft auf den Kanton Aargau als starken Partner im Bereich Militär zählen will. Es ist im Interesse des Kantons Aargau, diese Zusammenarbeit auch in Zukunft fortzusetzen. Dafür schafft das geplante neue Stationierungskonzept im Bereich Infrastruktur eine gute Grundlage.
Erhalt und Stärkung von Infrastrukturen
Den Erhalt und die gleichzeitige Stärkung der eidgenössischen Waffenplätze Bremgarten und Brugg nimmt der Regierungsrat gerne zur Kenntnis, ebenso den Erhalt des Armeelogistikcenters Othmarsingen. Der Regierungsrat anerkennt, dass der Verlust des Kommandostandorts der Infanteriebrigade 5 durch die geplante Abschaffung der Brigaden mit der WEA unausweichlich ist. Der Regierungsrat geht jedoch davon aus, dass Aarau weiterhin Kommandostandort einer Brigade bleibt, vorzugsweise der Infanteriebrigade 5 – für den Fall, dass die Infanteriebrigaden mit der WEA doch nicht abgeschafft werden sollten.
Waffenplatzvertrag erfüllen ...
Der Regierungsrat nimmt von der Weiternutzung des Waffenplatzes Aarau zustimmend Kenntnis und bekräftigt damit seinen Willen, den bis 2030 laufenden Waffenplatzvertrag zu erfüllen. Der Regierungsrat ist erfreut über den Entscheid, das Kompetenzzentrum Militärmusik auf dem Waffenplatz Aarau zu belassen. Die geplante Ansiedelung des Kommandos Territorial Region 2 hat der Regierungsrat ebenfalls positiv zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig nimmt er zur Kenntnis, dass das Kommando Infanterie Durchdiener 14 nach Birmensdorf verlegt werden soll. Im Sinn einer betriebswirtschaftlichen Optimierung beantragt der Regierungsrat, dass zusätzlich zum Vorortlager Aarau, das durch den Wegzug des Kommandos Infanterie Durchdiener 14 hinfällig wird, auch die Retablierungsstelle aufgehoben und neu ins Armeelogistikcenter Othmarsingen integriert wird.
... aber über 2030 hinaus nicht unbedingt verlängern
Der Regierungsrat nimmt den Vorschlag, das Rekrutierungszentrum von seinem heutigen Standort in Windisch neu auf den Waffenplatz Aarau zu verschieben, zustimmend zur Kenntnis. Der Kanton Aargau ist als Besitzer des Kasernenareals bereit, die notwendigen Unterhaltsarbeiten an den Gebäuden gemäss bestehendem Vertrag vorzunehmen. Wenn durch die Umnutzung als Rekrutierungszentrum bauliche Anpassungen und Innenausbauten notwendig werden, erachtet der Regierungsrat diese als Mieterausbau gemäss Wunsch und Bedürfnissen des Mieters. Die Definition der exakten Bedürfnisse sowie die Regelung der Finanzierung sollen Gegenstand von Gesprächen auf Fachebene sein.
In einer langfristigen Beurteilung steht für den Regierungsrat eine Vertragserneuerung ab 2030 nicht im Vordergrund. Er sieht aus städtebaulichen und entwicklungspolitischen Gründen eher eine zivile Nutzung des Perimeters. Entsprechende planerische Vorbereitungshandlungen werden zeitgerecht initialisiert. Der Regierungsrat schlägt vor, dass die zuständigen kantonalen und eidgenössischen Fachstellen im Frühling 2014 Gespräche zur Planung des weiteren Vorgehens im Hinblick auf die neue Nutzung des Waffenplatzes Aarau und zur Klärung der Detailfragen führen.
Interesse an freiwerdenden Grundstücken in Aarau
Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Stationierungskonzepts Gebäude und Grundstücke des Bundes in Aarau definitiv zur Disposition stehen. Im Rahmen der vom Regierungsrat beschlossenen Standortstrategie für die kantonale Verwaltung besteht von Seiten des Kantons Aargau grosses Interesse am prioritären Erwerb von freiwerdenden Gebäuden und Grundstücken des Bundes. Der Regierungsrat wird veranlassen, dass in dieser Sache mit den zuständigen Bundesstellen Verhandlungen aufgenommen werden.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter: Vernehmlassungsverfahren des Bundes.